Das Amtsgericht Rostock ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichtes Rostock.


Der Sitz des Gerichtes ist die Hansestadt Rostock.
Der Gerichtsbezirk umfasste bei Inkrafttreten der Gerichtsstrukturreform am 6. Oktober 2014 das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.
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Die zuvor zum Bezirk des Amtsgerichtes Rostock gehörenden Städte und Gemeinden
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wurden in den Bezirk des Amtsgerichtes Güstrow eingegliedert.
Durch die Auflösung des Amtsgerichtes Bad Doberan zum 11. Mai 2015 wurden die folgenden Städte und Gemeinden dem Gerichtsbezirk des Amtsgerichtes Rostock zugeordnet.
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Damit wurde der ursprünglich etwa 990 km2 große Gerichtsbezirk durch die Gerichtsstrukturreform auf etwa 1340 km2 vergrößert. In ihm leben ungefähr 306.000 Einwohner.
Das Amtsgericht Rostock war bereits vor der Aufhebung des Amtsgerichtes Bad Doberan auch in dessen Bezirk für die Führung des Grundbuches zuständig.
Es ist daneben für den gesamten Bezirk des Landgerichtes Rostock zuständig für Landwirtschaftssachen, Wirtschaftsstrafsachen Insolvenzverfahren sowie für die Führung der Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister.
In Urheberrechtsstreitsachen ist das Amtsgericht Rostock für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichtes Rostock und damit für ganz Mecklenburg-Vorpommern örtlich zuständig.
Außerdem wurde dem Gericht die Führung des Seeschiffsregisters sowie die Zuständigkeit im Dispacheverfahren für das Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen übertragen.
Das Gericht befindet sich in der Zochstraße 13.
Dem Amtsgericht Rostock ist das Landgericht Rostock übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Rostock.
Koordinaten: 54° 5′ 29″ N, 12° 7′ 27,4″ O