| Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria — AQ Austria — | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Bund |
| Rechtsform | Anstalt des öffentlichen Rechts |
| Aufsichtsbehörde(n) | Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung |
| Bestehen | 1. März 2012 (Gründung) |
| Entstanden aus | Fachhochschulrat, Österreichischer Akkreditierungsrat, Österreichische Qualitätssicherungsagentur |
| Hauptsitz | Wien, Franz-Klein-Gasse 5 |
| Website | www.aq.ac.at |
Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) ist eine Qualitätssicherungsagentur im österreichischen Hochschulbereich. Sie wurde mit 1. März 2012 auf der Basis des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) gegründet. Sie ist eine weisungsfreie juristische Person des öffentlichen Rechts. Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag ist die AQ Austria umfassend für den inländischen Hochschulbereich zuständig. Neben ihren Zuständigkeitsfeldern innerhalb Österreichs übernimmt sie ferner internationale Tätigkeiten und ist in das Europäische Register der Qualitätssicherungsagenturen (EQAR) aufgenommen.
Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag ist die AQ Austria für die externe Qualitätssicherung im österreichischen Hochschulraum zuständig. Die Akkreditierung von Fachhochschulen sowie von Privathochschulen und Privatuniversitäten ist verpflichtend und wird ausschließlich durch die AQ Austria als hoheitliches Verfahren durchgeführt. Darüber hinaus sind öffentliche Universitäten, Pädagogische Hochschulen sowie Fachhochschulen verpflichtet, ihre internen Qualitätsmanagementsysteme im Rahmen von Auditverfahren überprüfen zu lassen. Die Durchführung dieser Audits kann entweder durch die AQ Austria oder durch eine andere vom zuständigen Bundesministerium anerkannte Qualitätssicherungsagentur erfolgen; dabei kommt der AQ Austria keine behördliche Entscheidungsbefugnis zu. Daneben nimmt die AQ Austria auch nicht-behördliche Funktionen der externen Qualitätssicherung und -entwicklung wahr, insbesondere durch die Durchführung von Studien und Systemanalysen, Evaluierungen, Beratungen sowie Informations- und Veranstaltungsangeboten. Zudem ist die AQ Austria international tätig und führt Akkreditierungsverfahren auch im Ausland durch. So ist sie unter anderem berechtigt, in Deutschland und der Schweiz System- und Programmakkreditierungen durchzuführen.
In Österreich ist eine Akkreditierung für Privathochschulen, Privatuniversitäten und Fachhochschulen erforderlich. Die Akkreditierung kann nur von der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) erteilt werden. Das Akkreditierungsverfahren ist ein hoheitlich geführtes Verfahren, das durch einen Bescheid abgeschlossen wird. Mit der Akkreditierung bescheinigt die AQ Austria den Hochschulen die Erfüllung der Akkreditierungsvoraussetzungen. Mit der Akkreditierung gilt die Bildungseinrichtung gleichzeitig als staatlich anerkannt. Eine zusätzliche staatliche Anerkennung ist nicht vorgesehen. Während die Programmakkreditierung, die für jedes neue Studium jeweils neu zu beantragen ist, auf unbefristete Zeit vergeben wird, wird die institutionelle Akkreditierung für Privathochschulen und Privatuniversitäten nach zwölfjährigem Bestehen jeweils für bis zu zwölf Jahre erteilt. Bei Fachhochschulen wird nach zwölfjährigem Bestehen alle sieben Jahre ein Auditverfahren durchgeführt. Durch den positiven Abschluss des Auditverfahrens gilt die Fachhochschule weiterhin als akkreditiert (§ 23 HS‑QSG). Öffentliche Universitäten unterliegen keiner Akkreditierungspflicht. Sie führen jedoch verpflichtende Audits des internen Qualitätsmanagementsystems durch, die der Qualitätssicherung dienen, aber keine behördliche Akkreditierung darstellen.
Hochschulen im Ausland dürfen auf der Grundlage des Hochschul‑Qualitätssicherungsgesetzes (HS‑QSG) in Österreich Studiengänge anbieten, wenn sie in ihrem Herkunfts‑ bzw. Sitzstaat als Hochschule anerkannt (§ 51 Abs. 2 Z 1 UG) und die angebotenen Studienprogramme mit österreichischen Studien vergleichbar sind (§ 27 HS‑QSG). Voraussetzung für die Durchführung ist die Meldung der Studiengänge bei der AQ Austria und deren Aufnahme in ein Verzeichnis gemeldeter ausländischer Studiengänge. Mit der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden akademischen Graden verbunden; die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts‑ bzw. Sitzstaates der ausländischen Hochschule.
Gemäß § 3 Abs. 3 HS-QSG idgF hat die AQ Austria insbesondere die folgenden Aufgaben im Bereich der externen Qualitätssicherung und Unterstützung der Qualitätsentwicklung an Hochschulen zu erfüllen:
Außerdem hat die AQ Austria einen jährlichen Bericht an das Bundesministerium für Gesundheit betreffend die Ausbildungen von nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen an Fachhochschulen zu erstatten.
Im Jahr 1993 wurde in Österreich erstmals im Bereich des Fachhochschulwesens eine Akkreditierungseinrichtung geschaffen. Da Fachhochschulen beziehungsweise deren Erhalter in Österreich privatrechtlich organisiert sind, sah das Fachhochschul-Studiengesetz vor, dass Fachhochschul-Studiengänge einer Akkreditierung durch den Fachhochschulrat (FHR) bedürfen. Im Jahr 1999 wurde mit dem Universitäts-Akkreditierungsgesetz die rechtliche Grundlage für die Errichtung von Privatuniversitäten geschaffen. Für die Entscheidung über deren Akkreditierung wurde ein eigenes Gremium, der Österreichische Akkreditierungsrat (ÖAR), eingerichtet.
Im Zuge der Umsetzung des Bologna-Prozesses wurde auch für die Universitäten der Bedarf an einer Qualitätssicherungseinrichtung deutlich. Diese Aufgabe übernahm ein privatrechtlich organisierter Verein, die Österreichische Qualitätssicherungsagentur (AQA). Der AQA kam jedoch keine Akkreditierungsbefugnis gegenüber staatlichen Universitäten zu. Ab Juni 2009 war die AQA berechtigt, in Deutschland Systemakkreditierungen nach den Vorgaben des deutschen Akkreditierungsrates anzubieten. Im Jahr 2011 wurde beschlossen, die drei bestehenden Einrichtungen in einer Agentur zusammenzuführen. Das im Herbst 2011 verabschiedete Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz sah die Errichtung der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria mit 1. März 2012 vor. Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria erhielt durch einen Beschluss des deutschen Akkreditierungsrates vom 3. Juni 2013 erstmalig das Recht, in Deutschland System- und Programmakkreditierungen durchzuführen, während die Berechtigung der AQA mit 21. März 2014 endete.
Seit dem 1. Jänner 2021 ist die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria zudem für den Bereich der Pädagogischen Hochschulen zuständig (BGBl. I Nr. 77/2020). In den Folgejahren wurden die Zuständigkeiten der Agentur weiter ausgebaut, insbesondere durch die Durchführung von Auditverfahren an Pädagogischen Hochschulen sowie durch die Erweiterung ihrer Aufgaben im Bereich der hochschulischen Weiterbildung und der Anerkennung nicht-formal und informell erworbener Kompetenzen.
Die Organe der AQ Austria sind:
Zusätzlich ist eine Geschäftsstelle durch das Board eingerichtet.
Das Board ist das zentrale, unabhängige und weisungsfreie Entscheidungsorgan der AQ Austria. Diesem Expertengremium obliegen insbesondere alle Entscheidungen zu Akkreditierungen und Zertifizierungen, Beschlüsse über Verfahrensrichtlinien und -standards, Aufsichtsfunktionen gegenüber akkreditierten Bildungseinrichtungen in Österreich, die Veröffentlichung von Ergebnissen der Qualitätssicherungsverfahren sowie die Organisation der Geschäftsstelle. Durch die unterschiedlichen Typen von Qualitätssicherungsverfahren besitzt das Board sowohl hoheitliche als auch nicht-hoheitliche Kompetenzen. Dem Board gehören 14 Personen an, die für Funktionsperioden von fünf Jahren vom zuständigen Bundesministerium bestellt werden. Das Board umfasst acht Experten aus dem Bereich des Hochschulwesens, zwei Vertreter der Studierenden und vier Vertreter der Berufspraxis. Das Board wählt einen Präsidenten sowie einen Vizepräsidenten aus den eigenen Reihen. Aktuell sind dies (Stand Juli 2026):
In der mindestens zweimal jährlich tagenden Generalversammlung sind die maßgeblichen Interessensgruppen vertreten, die in unterschiedlicher Anzahl ehrenamtliche Vertreter entsenden. Die insgesamt 14 Vertreter werden durch den zuständigen Bundesminister auf Vorschlag der entsendenden Vereinigungen für einen Zeitraum von fünf Jahren bestellt; Wiederbestellungen sind zulässig. Aus ihrem Kreis wählt die Generalversammlung einen Vorsitzenden und eine Stellvertretung. Aktuell sind dies (Stand Juli 2026):
Aufgaben der Generalversammlung sind insbesondere die Wahl des Kuratoriums, die Nominierung und Bestellung der Mitglieder der Beschwerdekommission und die Nominierung von Mitgliedern des Boards.
Das Kuratorium ist das beratende Organ für das Board der AQ Austria. Es besteht aus fünf Mitgliedern der Generalversammlung. Seine beratende Funktion nimmt das Kuratorium in Form von Stellungnahmen wahr, insbesondere zu den Verfahrensrichtlinien und -standards der Agentur sowie zu Finanzplan, Tätigkeitsbericht, Ausschreibung und Aufnahmen der Geschäftsführung und deren Stellvertretung und zur Geschäftsordnung der Generalversammlung. Das Kuratorium tagt mindestens zweimal pro Jahr. Aktuelle Vorsitzende (Stand Juli 2026) sind:
Die Beschwerdekommission behandelt und entscheidet Einsprüche von Bildungseinrichtungen gegen den Verfahrensablauf und gegen Zertifizierungsentscheidungen. Ihr gehören drei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder an. Vorsitzender und Stellvertretung sind aktuell (Stand Juli 2026):