Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Abkürzung: ARUG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Gesellschaftsrecht
Erlassen am: 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2479)
Inkrafttreten am: 1. September 2009
Weblink: Gesetzestext
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) vom 30. Juli 2009 ist ein reines Änderungsgesetz, mit dem unter anderem das deutsche Aktienrecht an zwei EU-Richtlinien angepasst wird. Ziele des Gesetzes sind:

  1. Bekämpfung missbräuchlicher Anfechtungsklagen
  2. Verbesserung der Präsenz in der Hauptversammlung und Stärkung der Aktionärsrechte (Deregulierung des Depotstimmrechts, Bevollmächtigung, Briefwahl, Online-Hauptversammlung, Online-Teilnahme an Hauptversammlung, Fristenberechnung, Zugänglichmachen der Tagesordnung und von Dokumenten)
  3. Deregulierung bei Sachgründungen, Erleichterungen bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen, verdeckte Sacheinlage

Mit dem ARUG werden umgesetzt:

Literatur