Abfindung

Abfindung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der allgemein eine einmalige Leistung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen bezeichnet, die meist in Form einer Geldzahlung oder der Überlassung anderer Vermögensgegenständen abgegolten werden. Eine Abfindung in diesem Sinne ist zu unterscheiden von einfachen einmaligen Schadensersatzzahlungen (teils auch als „Abfindung“ bezeichnet), die zum Ausgleich eines Schadens (also nicht zur Abgeltung anderer Rechtsansprüche) gezahlt wird.

Privatrecht

Abfindungen werden gezahlt zur Abgeltung von

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht ist der Hauptfall einer Abfindung die Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes.

Sozialrecht

Funktion ist die Abgeltung von

Aktienrecht

Abfindungen werden gezahlt, wenn eine Gesellschaft in eine andere eingegliedert wird. Der Aktionär der eingegliederten Gesellschaft erhält hierfür eine Vergütung (börsensprachlich: Abfindung) in Form von Aktien der übernehmenden Gesellschaft oder bar. Zum Wesen der Abfindung im Gesellschaftsrecht gehört es, dass Zahlungsverpflichteter ausschließlich die Gesellschaft selbst ist. Sind hingegen die übrigen Gesellschafter statt der Gesellschaft verpflichtet, spricht man von einem Anspruch auf Zahlung eines Auseinandersetzungsguthabens.

Siehe auch

Literatur

Wiktionary: Abfindung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen