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In der Rechtssprache und Geschäftssprache stand der inzwischen veraltete Begriff Abjuration für Abschwörung und bedeutet das Lossagen durch Schwur bzw. eidliches Verneinen, eine öffentliche gerichtliche Ableugnung einer Handlung oder auch Verleugnung einer Person, bisweilen auch eidliche Renunziation, also Verzichtleistung auf ein Recht; Auch in der Bedeutung „feierliche Entsagung“.
Im englischen Recht gab es seit Wilhelm III. einen besonderen Abschwörungseid (Oath of abjuration), der von Beamten zu leisten war und sich auf die Anerkennung der Erbfolge in der Regierung bezieht. Es handelte sich um den Eid zum Aberkennung der Stuart-Dynastie und die weltliche Macht des Papstes, der 1702 allen auferlegt wurde, die ein ziviles, militärisches oder geistliches Amt bekleideten. Er wurde 1858 durch eine neue Form des „Eids der Treue“ ersetzt.
Im mittelalterlichen England konnte von einem unverheirateten Paar verlangt werden, dass es sich gegenseitig „sub pena nubendi“ schwört. Die Abjuration sub pena nubendi bedeutete, dass jeder künftige Geschlechtsverkehr oder auch nur der Verdacht hierzu automatisch dazu führen würde, dass das Paar rechtmäßig verheiratet wäre. Wie Richard H. Helmholz (* 1940) festhielt, zwang das kanonische Recht (nicht das Common Law) sie zur Ehe, nachdem sie von einem Kirchengericht wegen Unzucht verurteilt worden waren.
In der römisch-katholischen Tradition: abiuratio diaboli, „dem Teufel abschwören“ (siehe Abrenuntiatio diaboli). Diese Aufnahme kann im christlichen Verständnis im Rahmen der Taufe als „abrenuntiatio [diaboli]“ (lat., „Absage an den Teufel“) oder zur Wiederaufnahme eines Gläubigen als Loslösung von häretischem Gedankengut durchgeführt werden.
Eine bekannte Abjuration in Bosnien ist die Abschwörung vom Bilino-Feld zu Zeiten des Ban Kulin.
Bei Häresie, Schisma und Apostasie ist die 1859 eingeführte Abschwörung der abgelegten Glaubensinhalte bei der Rekonziliation seit 1960 jedoch nicht mehr vorgesehen; es genügte nun wieder die Ablegung des Glaubensbekenntnisses.