Eine Vereinbarung ist eine bindende Verabredung. Das zugrundeliegende Verb vereinbaren ist in der Bedeutung „eines Sinnes werden“ im Deutschen seit dem 14. Jahrhundert belegt (mittelhochdeutsch vereinbæren zu mhd. einbære ‚einhellig‘, ‚einträchtig‘). Sie wird freiwillig geschlossen.
Eine Vereinbarung, eine Übereinkunft, ein Übereinkommen, eine Abmachung kann in der Form eines Vertrages fixiert sein. Eng verwandt ist auch der Begriff des Abkommens.
Besondere Vereinbarungen:
Auch in Österreich beinhalten verschiedene Rechtsbegriffe das Wort Vereinbarung, unter anderem: