Absolutorium

Absolutorium aus dem Jahr 1890 – Technische Hochschule München

Als Absolutorium (mitunter auch: Absolutōrium; lateinisch) wurden im deutschen Sprachraum offiziell anerkannte Abschlusszeugnisse des Gymnasiums (Reifezeugnis, Gymnasial-Absolutorium oder Maturitätszeugnis, heute: Abitur) und der Hochschule (Universitäts-Absolutorium, heute z. B.: Staatsexamen) bezeichnet. Sie wurden am Ende eines Ausbildungsganges nach einer Prüfung erteilt und waren die Voraussetzung zur Zulassung zum Studium (auch zum einjährig-freiwilligen Dienst bei Heer und Flotte) bzw. zur Berufsausübung/Titelführung. An den Technische Hochschulen war das Absolutorium der Vorläufer des Diplom-Ingenieurs.

In Österreich sowie einigen Ländern (z. B. Polen, Tschechische Republik) wird der Begriff auch heute noch in der Hochschulausbildung verwendet. In Polen bezeichnet der Begriff auch die Entlastung von juristischen Einzel- oder Kollegialorganen.

Historisch war ein Absolutorium die Straffreistellung durch einen Landesherren für einen obsiegenden Duellanten, der seinen Gegner erschossen hatte.

Einzelnachweise

  1. ↑ Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1, Leipzig 1905, S. 54
  2. ↑ F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1994–1996, 1. Band, S. 47 (→ Abiturienten)
  3. ↑ Meyers Konversationslexikon 1888, Verlag des bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, 4. Auflage, 1885–1892, S. 5674 (→ Entlassungsprüfung)
  4. ↑ Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich – Teil 2, Band 1: Biografien (= Friedrich Battenberg, Albrecht Cordes, Ulrich Eisenhardt, Peter Oestmann, Wolfgang Sellert (Hg.): Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Band 26). Böhlau, Köln u. a. 2003. ISBN 3-412-06503-X, S. 403.