Nackenheizung

Nackenheizung: Kopfstütze mit Ausströmer und Faltenbalg im Fahrersitz eines Mercedes-Benz SLK (Rechtslenker)

In Roadstern und Cabriolets werden teilweise Nackenheizungen eingebaut. Aus Belüftungsdüsen in den Kopfstützen strömt warme Luft, die den Kopf und die Schultern bei geöffnetem Verdeck erwärmen.

Technik

Die Idee ein Heizsystem vorzusehen, welches gezielt eine Temperierung eines Kopf-, Nacken- oder Schulterbereichs eines Fahrers bei einer Fahrt in einem Fahrzeug mit offener Karosseriebauform vornimmt und gleichzeitig eine für den Fahrer wahrnehmbare „Cabrio-Brise“ ermöglicht, wurde am 24. Dezember 1996 von dem Erfinder Ludwig Schatzinger zum Patent angemeldet.

Die Nackenheizung wurde erstmals 2004 von der Daimler AG unter der Bezeichnung Airscarf (dt. Luftschal) in dem Fahrzeugmodell Mercedes SLK (R 171) angeboten. Bis zu einer Fahrgeschwindigkeit von 120 km/h wird die Warmluftmenge dem Fahrtwind entsprechend reguliert, darüber kommt eine konstante Gebläsestufe zum Einsatz. Je Sitz besteht das System aus einem in die Lehne eingebauten Kunststoffgehäuse geringer Bauhöhe, in das ein Radiallüfter und ein Heizwiderstand integriert sind. Das Kunststoffgehäuse leitet die erwärmte Luft in einen Faltenbalg, der mit einem Ausströmer in der höhenverstellbaren Kopfstütze verbunden ist. Die Temperatur- und Gebläseregelung erfolgt über mehrstufige Taster und ein Steuergerät.

Die Kombination eines Lüfters und eines PTC-Heizelementes mit einer Leistung von etwa 200 Watt ermöglichte ein sehr kompaktes Heizsystem.

Inzwischen bieten auch andere Hersteller Nackenheizungen an, unter Bezeichnungen wie Airwave (Peugeot), Kopfraumheizung (Audi) oder Nackenwärmer (BMW).

Bezeichnung „Airscarf“

„AIRSCARF“ ist eine am 27. März 2002 angemeldete und für die Daimler AG, Stuttgart eingetragene Marke (Klassen 11 und 12).

Im Mai 2016 verlor die Daimler AG einen Patentprozess zum Airscarf und durfte zwischenzeitlich keine Fahrzeuge mit Airscarf ausliefern. Noch im selben Monat konnte eine Einigung erzielt werden, sodass die Auslieferung von Fahrzeugen mit dem System wieder uneingeschränkt möglich ist.

Quellen und Einzelnachweise

  1. ↑ Deutsches Patent- und Markenamt, Aktenzeichen 196 54 370
  2. ↑ Deutsches Patent- und Markenamt, Registernummer/Aktenzeichen 30216044.2
  3. ↑ X. Zivilsenat des BGH: X ZR 114/13. In: juris.bundesgerichtshof.de. Bundesgerichtshof, 10. Mai 2016, abgerufen am 18. September 2018.
  4. ↑ Krone: Daimler verliert Patent-Prozess um den "Airscarf"
  5. ↑ Auto Motor und Sport: Mercedes darf Nackenföhn wieder verkaufen