Unter einer Akutklinik bzw. einem Akutkrankenhaus versteht man – im Gegensatz zu einer Tagesklinik oder einer Rehabilitationseinrichtung – das klassische Krankenhaus im Sinne einer stationären, akut therapeutischen Einrichtung. Außerdem schließt der Begriff der Akutklinik die Vorhaltung einer Notfallaufnahmeeinrichtung sowie die prä-, post- und auch teil-stationäre (eventuell also auch ambulante) Betreuung ein.
Die Bezahlung aller Leistungen in einer solchen Akutklinik sieht der Gesetzgeber nach § 39 Abs. 1 SGB V vor: