Al-Muwatta' (arabisch الموطأ, DMG al-Muwaṭṭaʾ ‚Der geebnete Pfad‘) ist das Hauptwerk des islamischen Rechtsgelehrten Mālik ibn Anas, des Begründers der Rechtsschule der Malikiten. Der genaue Zeitpunkt seines Entstehens lässt sich nicht bestimmen. Zudem hat Malik selber keinen definitiven Text erstellt, das Werk ist in unterschiedlichen Wiedergaben seiner Schüler erhalten. Umfangreiche, bisher nicht publizierte Werkexemplare – wenn auch nur fragmentarisch – liegen in der Handschriftensammlung von Kairouan auf zahlreichen Pergamentblättern aus dem späten 9. und 10. Jahrhundert vor.
Asch-Schāfiʿī, ein Schüler des Verfassers, bezeichnete den Muwatta als das genaueste Buch auf Erden nach dem Koran. Das Werk war in sämtlichen mittelalterlichen Hochschulen ein Gegenstand des Unterrichts, insbesondere in Ägypten, Bagdad, Nordafrika und Al-Andalus.
Der Muwatta bietet eine systematische Darstellung des islamischen Ritus und Gesetzes auf der Grundlage des Gewohnheitsrechtes von Medina. Er soll ursprünglich bis zu 9000 Hadithe enthalten haben, die Malik im Zuge mehrerer Überarbeitungen auf etwa 1250 verkürzt haben soll. In seinen Muhammedanischen Studien bezeichnet Ignaz Goldziher das Werk eher als ein corpus iuris, kein corpus traditionum (Gesetzessammlung, keine Sammlung von Traditionen). Nach Goldziher verfolgt das Buch
„die Absicht, das Gesetz und Recht, den Ritus und die Praxis der Religionsübung nach dem im medinensischen Islam anerkannten Konsensus, nach der in Medina gangbaren Sunna zu veranschaulichen und für die in Schwankung befindlichen Dinge vom Standpunkte des Idschmāʿ und der Sunna ein theoretisches Correctivum zu schaffen.“
Der Muwatta ist in 61 Kapitel entsprechend der üblichen Gliederung islamischer Rechtswerke (rituelle Reinheit, Ritualgebet, Fasten, Almosengabe, Pilgerfahrt, Ehe, Scheidung, Kriegsrecht, Gelübde usw.) aufgeteilt.
Schon vor dem Entstehen des al-Muwatta gab es Bestrebungen, die in Medina herrschenden Rechtsmeinungen in einem Kodex zusammenzufassen. Vor Malik soll dies zuerst durch dessen älteren Zeitgenossen al-Madschischun geschehen sein. Von Maliks Schüler ʿAbdallāh ibn Wahb ist ein weiterer Muwatta fragmentarisch erhalten.
Die Zahl der im Muwatta überlieferten Hadithe wird mit 1720 angegeben, wobei etwa die Hälfte von ihnen auf eine Überlieferungskette, die bis zum Propheten Mohammed reicht, zurückgeführt werden.
Eine qualitativ hochstehende Kopie aus späteren Jahrhunderten, deren genaue Datierung bis heute unsicher bleibt, befindet sich in der Chester Beatty Library in Dublin.
Der Muwaṭṭaʾ wurde vielfach rezensiert. Es werden im Allgemeinen 15 Rezensionen als bekannt bezeichnet, von denen diejenigen von Yaḥyā ibn Yaḥyā al-Masmudi (gest. 848 in Córdoba) und von asch-Schaibani vollständig überliefert sind. Nach den neusten Forschungsergebnissen hat Mālik keine „Edition letzter Hand“ hinterlassen. Der Muwaṭṭaʾ ist lediglich in den Rezensionen seiner unmittelbaren Schüler erhalten, von denen einige nunmehr auch im Druck zugänglich sind.
Das älteste Papyrusfragment des Werkes ist von der Orientalistin Nabia Abbott auf die zweite Hälfte des zweiten muslimischen Jahrhunderts (Ende des 8. Jahrhunderts) datiert worden und wird wahrscheinlich einem ägyptischen Schüler Māliks zuzuschreiben sein. Umfangreiche, bisher nicht publizierte Werkexemplare – wenn auch nur fragmentarisch – liegen in der Handschriftensammlung von Qairawān auf zahlreichen Pergamentblättern aus dem späten 9. und 10. Jahrhundert vor.
Māliks Lebenswerk ist in vielen weiteren Rezensionen überliefert worden; der Damaszener Gelehrte Ibn Nāṣir ad-Dīn (gest. September 1438) hat die Namen von 79 Gelehrten und ihre Kurzbiographien in einem Werk zusammengefasst. Er nennt in diesem Buch auch Gelehrte, die nur Teile von Māliks Werk überliefert haben.
Traditionelle Werke der Malikiten enthalten überraschend wenig Diskussionsmaterial zur Terminologie des Muttawa-Verfassers; dies gilt auch für die ausführlichen Kommentare von Ibn ʿAbd al-Barr. Auch die Kommentare von al-Bādschī und az-Zurqānī sowie juristische Kompendien der Malikiten zitieren üblicherweise die darin verwendeten Ausdrücke ohne weiteren Kommentar. Dies beruht wohl darauf, dass die von Malik verwendete, in späteren Zeiten archaisch gewordene Terminologie selbstverständlich erschien, oder dass ihre Bedeutung nicht mehr klar ersichtlich oder möglicherweise sogar irrelevant geworden war.
Die wichtigsten Kommentare zum Grundwerk der Malikiten kamen aus dem islamischen Westen, ihre Verfasser waren prominente Vertreter der malikitischen Rechtsschule in Andalusien.
Māliks Lebenswerk in seinen verschiedenen Rezensionen als Grundlage der malikitischen Rechtsschule ist in den Folgegenerationen mehrfach und unter verschiedenen Gesichtspunkten bearbeitet worden. Es handelt sich dabei sowohl um die Zusammenstellung bestimmter Hadīṯgruppen und die Exzerpte derselben in monographischen Abhandlungen als auch um zum Teil umfangreiche Kommentare im Sinne der malikitischen Jurisprudenz.