Albert Pinner (geb. 28. September 1857 in Berlin; gest. 5. Januar 1933 in Dresden) war ein Berliner Rechtsanwalt und Notar aus jüdischer Familie. Er war Vorsitzender der Berliner Anwaltskammer sowie Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins und hat vor allem auf dem Gebiet des Handels- und Aktienrechtes publiziert.
Albert Pinner war Sohn eines Kaufmanns. Im September 1874 legte er seine Abiturprüfung am Berlinischen Gymnasium zum Grauen Kloster ab. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften und wurde Rechtsanwalt; im Jahr 1908 auch Notar.
Albert Pinner war mit Clara Benjamin (1870–1921) verheiratet. Das Ehepaar hatte drei Kinder:
Albert Pinners Sohn Heinz Pinner wurde ebenfalls Rechtsanwalt. Vater und Sohn Pinner bildeten zeitweilig eine Anwaltssozietät; ihre gemeinsame Kanzlei befand sich in der Markgrafenstr. 46. Heinz Pinner heiratete Ilse Ullstein (1892–1988), eine Tochter des Verlegers Hans Ullstein (1859–1935).
Albert Pinner bildete zeitweilig auch eine Anwaltssozietät mit dem bekannten Rechtsanwalt und Notar Maximilian Kempner (1854–1927), zu der ab 1919 auch der Rechtsanwalt und Notar Dr. Walter Schmidt gehörte, der im Mai 1948 ein Gutachten im I.G.-Farben-Prozess verfasste.
Albert Pinner vertrat offenbar Mileva Marić, verheiratete Einstein, als Rechtsanwalt in ihrem Ehescheidungsverfahren gegen Albert Einstein. Pinners Kanzlei befand sich damals, im April 1916, in der Taubenstr. 46.
Pinner war Autor zahlreicher juristischer Beiträge, vorwiegend auf dem Gebiet des Handels- und Aktienrechts. Er war Mit-Autor des von Hermann Staub (1856–1904) begründeten Kommentars zum Handelsgesetzbuch.
Albert Pinner war Mitglied des Aufsichtsrats mehrerer Aktiengesellschaften, darunter:
Lilly Melchior Roberts (1903–1966), eine der ersten deutschen Rechtsanwältinnen, arbeitete zeitweilig in der Wirtschaftskanzlei Dr. h.c. Albert Pinner, Dres. Walter Schmidt II, Wilhelm Beutner, Friedrich Kempner. Während seines Referendariates war auch der spätere Generalstaatsanwalt am Oberlandesgericht Prag, Helmuth Gabriel (1892–1945), in der Berliner Rechtsanwaltskanzlei von Maximilian Kempner und Albert Pinner tätig. Der ehemalige Bundesinnen-, -außen- und -verteidigungsminister Gerhard Schröder (1910–1989) trat als Assessor in die Kanzlei Pinner, Schmidt, Beutner, Kempner ein. Der spätere Staatssekretär im Bundesjustizministerium Walter Strauss (1900–1976) war ab 1. Juli 1936 als juristischer Hilfsarbeiter in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. W. Schmidt, Dr. Wilh. Beutner, Dr. F. Kempner, Dr. Heinz Pinner, Dr. Joachim Beutner tätig.
Albert Pinner war Justizrat. Er war Vorsitzender der Berliner Anwaltskammer und Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltsvereins. Albert Pinner und Albrecht Mendelssohn Bartholdy (1874–1936) waren deutsche Rechtsberater am Ständigen Internationalen Gerichtshof.
1927, anlässlich seines 70. Geburtstages, erhielt Pinner die Ehrendoktorwürde der Berliner Universität. Die Berliner Anwaltschaft stiftete einen „Albert Pinner-Preis“ für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten auf Pinners Fachgebiet, dem Wirtschaftsrecht.
Anlässlich von Pinners 75. Geburtstag im Jahr 1932 erschien eine 680 Seiten starke Festschrift zu seinen Ehren, herausgegeben von Felix Bondi, Rudolf Dix, Richard Graßhoff, Paul Marcuse und Ernst Wolff. Pinner war der letzte jüdische Jurist, der in Deutschland offiziell durch eine Festschrift geehrt wurde.
Kurz darauf, am 5. Januar 1933, starb Albert Pinner im Alter von 75 Jahren während eines Erholungsaufenthaltes in Dresden an einem Herzschlag; wenige Tage vor der nationalsozialistischen Machtergreifung am 30. Januar 1933.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Pinner, Albert |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist |
| GEBURTSDATUM | 28. September 1857 |
| GEBURTSORT | Berlin |
| STERBEDATUM | 5. Januar 1933 |
| STERBEORT | Dresden |