Albrecht Dieckmann

Albrecht Dieckmann (* 18. Mai 1926 in Liegnitz, Provinz Niederschlesien; † 17. April 2011 in Freiburg/Br.) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer.

Leben und Wirken

Nach dem Schulbesuch in Liegnitz mit Reifeprüfung 1944 wurde Albrecht Dieckmann noch im Oktober 1944 zum Wehrdienst verpflichtet. Nach dem Zweiten Weltkrieg studierte er Rechtswissenschaft an der Universität Marburg/L. Dort legte er 1950 bzw. 1954 die beiden juristischen Staatsexamen ab und promovierte 1958 zum Dr. jur. Von 1957 bis 1966 arbeitete er als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und war zugleich als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Privat- und Prozeßrecht der Universität Frankfurt am Main tätig. Im Jahre 1965 habilitierte er sich dort und wurde 1966 ordentlicher Professor für Bürgerliches Recht und Zivilprozeßrecht an der Universität Gießen. 1971 übernahm er eine Professur an der Universität Freiburg/Br., an der er bis zur Emeritierung 1991 lehrte.

Bekannt wurde Albrecht Dieckmann vor allem als Experte für Eherecht und Familienrecht.

Veröffentlichungen (Auswahl)

Einzelnachweise

  1. ↑ Traueranzeige Albrecht Dieckmann vom 23. April 2011 (abgerufen am 31. Dezember 2025).
  2. ↑ Hubert Unverricht: Dieckmann, Albrecht. In: ders. (Hrsg.): Liegnitzer Lebensbilder des Stadt- und Landkreises. Bd. 1 (= Beiträge zur Liegnitzer Geschichte. Bd. 31). Henske-Neumann, Hofheim/Taunus 2001, ISBN 3-9806640-2-3, S. 111f.