
Der Begriff Ampelmännchen respektive Ampelmann ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Fußgängersignal einer Ampel. Es zeigt in der Rotphase das Sinnbild eines stehenden und in der Grünphase das Sinnbild eines gehenden Fußgängers.
Mit dem Beginn der Motorisierung nahm die Zahl der Fahrzeuge besonders in den Städten stark zu. Um die davon ausgehende Gefahr für Fußgänger zu beseitigen, wurde 1933 die erste Fußgängerampel in Kopenhagen in Betrieb genommen. Berlin folgte 1937. Es handelte sich dabei um verkleinerte Fahrzeugampeln, die mit einem grünen und einem roten Leuchtfeld ausgestattet waren.
In New York City wurden im Jahr 1952 Fußgängerampeln mit den Wörtern „Walk“ und „Don’t Walk“ installiert. In Deutschland wurden, diesem System folgend, vereinzelt Ampeln angebracht, deren Leuchtfelder die Wörter „Warten“ und „Gehen“ zeigten. Diese Ampeln wurden von den Fußgängern kaum akzeptiert. Die Nutzung der Farben Rot für Stehen und Grün für Gehen sowie die Darstellung eines symbolisierten Fußgängers in stehender oder gehender Position setzte sich in Europa durch. In der Regel ist dabei das Fußgängersymbol farbig und der Hintergrund schwarz. Eine österreichische Besonderheit sind weiße Figuren auf rotem und grünem Hintergrund.

Mit der weltweiten Anwendung des Ampelmännchens als Fußgängersignal hat sich ein breites Spektrum unterschiedlicher Darstellungsformen entwickelt. In einigen Ländern, wie beispielsweise Frankreich oder Korea, besitzen die Sinnbilder ein sehr nüchternes Aussehen und stellen den Fußgänger sehr abstrakt dar. Andernorts, wie etwa in Österreich oder Belgien, erhielten die Fußgänger anthropomorphe Formen und werden mit Kleidung dargestellt.
Die EU ist bestrebt, die Sinnbilder der einzelnen Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen. Zu diesem Zweck wurde das Euromännchen entwickelt, das in neue Ampelanlagen eingebaut wird.
In Deutschland sind von den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) bzw. den Sinnbildern (schreitender Fußgänger) nach § 39 Absatz 7 StVO abweichende Formen des Ampelmännchens rechtlich nicht zulässig und werden als problematisch für die Verkehrssicherheit gesehen.
Abweichende Formen werden jedoch vielfach von den Straßenverkehrsbehörden geduldet, falls sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, beispielsweise falls die rote Figur immer stehend und die grüne immer gehend gezeigt wird und die Haftungsfrage geklärt ist. In Deutschland ist neben dem Euromännchen das westdeutsche Ampelmännchen und der Ost-Ampelmann verbreitet.
Nach RiLSA und RASt sollte bei gemeinsamen Geh- und Radwegen, bei Gehwegen mit zugelassenem Radverkehr und gegebenenfalls bei Radwegen ohne Benutzungspflicht und bei einer Radwegführung mit unmittelbar angrenzender Fußgängerfurt, wenn keine gesonderte Signalisierung vorgesehen ist, die gemeinsame Signalisierung von Fußgängern und Radfahrern in Leuchtfeldern der Signalgeber durch kombinierte Sinnbilder für Fußgänger und Radfahrer gekennzeichnet werden.

Der Verkehrspsychologe Karl Peglau schlug 1961 dem Verkehrsministerium der DDR vor, dass auch hier jede Verkehrsteilnehmergruppe eine eigene Ampel bekommen solle. Er entwickelte besondere Zeichen für Fußgängerampeln, die das Sinnbild eines stehenden bzw. gehenden Fußgängers zeigen.
Nach der Gestaltung durch Karl Peglau im Jahr 1961 wurden die Ost-Ampelmännchen nach jahrelangen fachlichen, wissenschaftlichen und staatlichen Prüfungen 1969 in Ost-Berlin an der Kreuzung Unter den Linden/Friedrichstraße eingeführt und 1970 als offizielle Fußgängersignale in den Lichtsignalstandard der DDR aufgenommen.
Nach der Wiedervereinigung 1990 wurden die Ost-Ampelmännchen im Gebiet der ehemaligen DDR zunächst sukzessive gegen das westdeutsche Ampelmännchen ausgetauscht. Innerhalb der Bevölkerung kam es daraufhin zu Protesten. In der Folge wurden sowohl in ostdeutschen als auch in westdeutschen Städten Ost-Ampelmännchen (wieder) eingeführt.
Der Graphiker Hans-Jürgen Ellenberger hat 1996 aus der Form des Ost-Ampelmännchens eine Ampelfrau entworfen (siehe Ost-Ampelmännchen#Ampelfrau), die in mehreren deutschen Städten seitdem Verbreitung findet.

In der Schweiz findet sich überwiegend das Euromännchen und in Österreich wird auch die oben beschriebene Variante mit weißem Männchen auf rotem und grünem Grund verwendet.
Kanada und die Vereinigten Staaten verzichten auf die Darstellung eines stehenden Männchens und zeigen stattdessen eine Handfläche oder die Schriftzüge „Walk“ und „Don’t Walk“. Vor dem Bochumer Hauptbahnhof wie auch unter anderem in Hamburg wird die verbleibende Zeit bis zum Phasenwechsel in Sekunden als Countdown angezeigt.

In manchen Ländern wird das grüne Ampelmännchen in Bewegung dargestellt, dessen Laufschritt sich gegen Ende der Grünphase beschleunigt. In Taiwan gibt es seit 1999 animierte, laufende Ampelmännchen (小綠人, xiǎolǜrén – „kleiner grüner Mann“ genannt), offiziell chinesisch 行人倒數計時顯示 – „Fußgänger-Countdown-Anzeige“. Diese Variante einer Ampelanzeige wurde zuerst in Taipeh zwischen Song-shou- und Shi-fu-Straße eingeführt und verbreitete sich in den folgenden Jahren über das ganze Land. Die LED-Anzeige der Ampel zeigt einen Mann mit Hut, der über sieben verschiedene Einzelbilder so animiert wird, als würde er laufen, und der zum Ende der Ampelphase durch Variierung der Bildwechselzeiten schneller laufen kann.
Auch in Spanien und der Türkei wird das Ampelmännchen animiert im Laufschritt dargestellt, das gegen Ende der Grünphase beschleunigt.

Das Ampelmännchen ist Namensgeber des niederländischen Unternehmens Ampelmann Operations B.V., einem Spin-off der Technischen Universität Delft.
In Bezug zur Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP nach der Bundestagswahl 2021 wurde Bundeskanzler Olaf Scholz teilweise als „Ampelmann“ bezeichnet.