Amt Bentheim

Das Amt Bentheim war ein historisches Verwaltungsgebiet und Eingangsgericht des Königreichs Hannover bzw. der preußischen Provinz Hannover. Übergeordnete Verwaltungsebene war die Landdrostei Osnabrück, Appellationsinstanz in Rechtsfragen die Justizkanzlei Bentheim.

Geschichte

Das Amt wurde am 1. September 1824 als Mediatamt der Grafschaft Bentheim als Standesherrschaft der Fürsten von Bentheim-Steinfurt eingerichtet. Es umfasste die Obergrafschaft Bentheim, also das Gebiet der heutigen Einheitsgemeinde Stadt Bad Bentheim und der heutigen Samtgemeinde Schüttorf sowie den Gemeinden Brandlecht und Hestrup und dem Gutsbezirk Brandlecht. Die Stadt und das Kirchspiel Nordhorn gehörten zum Amt Neuenhaus.

Nach der Revolution von 1848 verzichtete der Fürst auf die standesherrlichen Rechte und das Amt Bentheim wurde durch Verordnung vom 25. August 1848 königliches Amt. Dann wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft. Die Ämter waren nun reine Verwaltungsbehörden, die Rechtsprechung in erster Instanz wurde mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend durch Amtsgerichte vorgenommen. So entstand das Amtsgericht Bentheim für die Rechtsprechung, die Verwaltung blieb beim Amt Bentheim.

Mit der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen wurde das Amt Bentheim zu einem preußischen Amt in der Provinz Hannover.

Ab 1866 bildete das Amt Bentheim zusammen mit den Ämtern Freren, Lingen und Neuenhaus sowie der amtsfreien Stadt Lingen den (Steuer-)Kreis Lingen. 1885 wurde aus den bisherigen Ämtern Bentheim und Neuenhaus der Kreis Grafschaft Bentheim gebildet.

Amtmänner

Gemeinden

Bei seiner Aufhebung im Jahre 1885 umfasste das Amt die folgenden Gemeinden:

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ GS von 1848 I S. 243
  2. ↑ Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207)