Das Oberamt mit Sitz in Gochsheim gehörte innerhalb der hierarchischen Gliederung der badischen Verwaltung ab 1806 zur Provinz des Unterrheins oder der badischen Pfalzgrafschaft mit Sitz in Mannheim. Es hieß in dieser Zeit Landesherrliches Oberamt Gochsheim. Ab 1809 gehörte es unter der Bezeichnung Landesherrliches Amt Gochsheim zum Pfinz- und Enzkreis mit Sitz in Durlach.
Im Jahr 1809 wurden die grundherrschaftlichen Orte in ganz Baden der Zuständigkeit der Ämter entzogen und der darüberliegenden Verwaltungsebene direkt unterstellt. Das Zweite Landamt Bruchsal erhielt 1810 Neuenbürg und Oberöwisheim, das im Entstehen begriffene Amt Eppingen Landshausen, Rohrbach, Tiefenbach und Eichelberg zugesprochen.
Im Jahr 1813 wurde das Amt Gochsheim aufgelöst, die verbliebenen Orte wie folgt verteilt:
Bernd Breitkopf: Die alten Landkreise und ihre Amtsvorsteher. Die Entstehung der Landkreise und Ämter im heutigen Landkreis Karlsruhe. Biographien der Oberamtmänner und Landräte von 1803 bis 1997. Verlag Regionalkultur, Ubstadt-Weiher 1997, ISBN 3-929366-48-7 (Beiträge zur Geschichte des Landkreises Karlsruhe. Band1), S.51–54.
Edmund Kiehnle: Eppingen von 1803–1933. In: Rund um den Ottilienberg. Beiträge zur Geschichte der Stadt Eppingen und Umgebung. Band2. Heimatfreunde Eppingen, Eppingen 1982, S.203–226.
↑Staatl. Archivverwaltung Baden-Württemberg in Verbindung mit d. Städten u.d. Landkreisen Heidelberg u. Mannheim (Hrsg.): Die Stadt- und die Landkreise Heidelberg und Mannheim: Amtliche Kreisbeschreibung, Bd. 1: Allgemeiner Teil. Karlsruhe 1966, S.247
↑Einteilung des Landes in Bezirksämter im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt 1813, Ausgabe XII, 23. Dezember 1813, und Korrektur dazu, veröffentlicht am 8.Januar 1814, S. 10f. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.