Amt Sulingen

Das Amt Sulingen war ein historisches Verwaltungsgebiet des Königreichs Hannover bzw. der preußischen Provinz Hannover.

Geschichte

Das Amt entstand 1852 durch Verlegung des Amtssitzes des bisherigen Amts Siedenburg, das zugleich um mehrere Gemeinden des Amts Ehrenburg-Barenburg und die Ortschaft Päpsen (bisher Amt Nienburg) vergrößert wurde. Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft. Die Verwaltung wurde beim Amt Sulingen angesiedelt, die Rechtsprechung ging an das neu geschaffene Amtsgericht Sulingen.

1859 kamen weitere Gemeinden aus dem Amt Ehrenburg hinzu. Die Kirchspiele Twistringen, Heiligenloh und Neuenkirchen wurden im Gegenzug in das Amt Freudenberg umgegliedert. 1885 wurde die Kreisverfassung eingeführt und aus dem Amt Sulingen und weiteren Gemeinden der Ämter Bruchhausen, Freudenberg und Uchte wurde der Kreis Sulingen gebildet.

Gemeinden

Bei seiner Aufhebung (1885) umfasste das Amt Sulingen folgende Gemeinden

(*) Aus dem Amt Ehrenburg-Barenburg, (**) aus dem Amt Siedenburg.

Amtmänner

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207)