Amtsapotheker

Als Amtsapotheker bezeichnet man in Deutschland hauptamtlich beschäftigte pharmazeutische Fachbeamte oder Fachangestellte im Gesundheitsamt eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt in Nordrhein-Westfalen (NRW). Es sind approbierte Apotheker, die in der Regel zum Fachapotheker für Öffentliches Gesundheitswesen weitergebildet sind.

Gesetzliche Grundlage

Den gesetzlich fixierten Begriff „Amtsapotheker“ gibt es nur im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW). Die Funktion des Amtsapothekers wurde am 8. Januar 1980 durch „Verordnung über Zuständigkeiten im Arzneimittelwesen“ des Landes NRW in einer Rechtsnorm verankert. Seit November 1997 war das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGD-Gesetz), hier § 20, die gesetzliche Grundlage. Nach Novellierung des ÖGD-Gesetzes 2025 werden die Amtsapotheker in den Paragraphen 16, 19 und 25 genannt. Die konkreten Aufgaben listet eine Verwaltungsvorschrift auf.

Aufgabenbereich Überwachung

Amtsapotheker überwachen den Arzneimittelverkehr auf örtlicher Ebene. Sie inspizieren öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken auf der Grundlage des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung. Sie überwachen zusätzlich Krankenhäuser im Hinblick auf den ordnungsgemäßen Umgang mit Arzneimitteln. Dazu werden Stationsbegehungen durchgeführt. Ebenfalls der Überwachung durch Amtsapotheker unterliegen Rettungsdienste sowie Einzelhandelsbetriebe (z. B. Lebensmittelgeschäfte, Kaufhäuser, Reformhäuser, Bioläden, Fitness-Studios, Sex-Shops, Baumärkte, Gartenfachgeschäfte etc.) auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes und des Gefahrstoffrechts. Sie unterstützen die für die Überwachung von Einrichtungen nach Wohn- und Teilhabegesetz NRW zuständigen Behörden bei der Überprüfung der gelagerten Arzneimittel und beim Umgang mit Arzneimitteln in Alten- und Pflegeheimen. Weitere Aufgabe ist die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs im jeweiligen Kreis / in der jeweiligen kreisfreien Stadt in Apotheken, Krankenhäusern und Arztpraxen. Die Überwachung der Durchführung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln in Bezug auf das Arzt-Probanden-Verhältnis wurde im Jahre 2008 im GCP-Inspektorat (GCP = Good Clinical Practice) in Düsseldorf zentralisiert.

Aufgabenbereich Sozialpharmazie

Mit Inkrafttreten des ÖGD-Gesetzes am 1. Januar 1998 übertrug das Land NRW den Amtsapothekern sozialpharmazeutische Aufgaben. Sie wurden dabei vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) unterstützt. Nach Novellierung des ÖGD-Gesetzes 2025 sollen sie im Rahmen der Sozialpharmazie mit Unterstützung des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen anhand der zur Verfügung stehenden Daten den Arzneimittelgebrauch der Bevölkerung beobachten. Sie können dazu auch eigene Erhebungen durchführen. Auf dieser Grundlage sollen sie die Bevölkerung über einen verantwortlichen Arzneimittelgebrauch, insbesondere im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit, aufklären, informieren und beraten sowie an der Bekämpfung des Arzneimittelmissbrauchs mitwirken.

Abgrenzung

Amtsapotheker sind von den Pharmaziedezernenten abzugrenzen. Pharmaziedezernenten sind pharmazeutische Fachbeamte eines Bundeslandes. Sie arbeiten nicht wie die Amtsapotheker in einem örtlichen Gesundheitsamt, sondern in einer Landesbehörde. Zum Teil überschneiden sich aber die Arbeitsgebiete.

Die routinemäßige Überwachung von Apotheken wird außerhalb Nordrhein-Westfalens durch ehrenamtliche Pharmazieräte durchgeführt.

Amtsapotheker in der Schweiz

In der Schweiz werden unter Amtsapothekern alle Apotheker subsumiert, die in der Überwachung (Inspektoraten) oder in Bundesämtern (z. B. Swissmedic) arbeiten. Amtsapotheker werden in der Schweiz auch in der Bearbeitung von Regelwerken (z. B. im Rahmen der Krankenversicherung oder bei der Gesetzgebung) sowie in der Katastrophenorganisation und in der Prävention eingesetzt.

Darüber hinaus gibt es in mehreren Kantonen das Fachamt für den Bereich Heilmittel. Das Kantonsapothekeramt ist zuständig für die Überwachung der Sicherheit und Qualität in der Herstellung von Arzneimitteln, soweit dies in der kantonalen Zuständigkeit liegt. Kantonsapotheker führen im Berner Projekt „Drug Checking“ in Kooperation mit der Contact Stiftung für Suchthilfe kostenlos und anonym Untersuchungen von Amphetaminen und Lifestyle-Pillen durch.

Einzelnachweise

  1. ↑ Land Nordrhein-Westfalen (2025): Artikel 2 „Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW)“ des Gesetzes über die Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen sowie zur Novellierung landesrechtlicher Vorschriften über den öffentlichen Gesundheitsdienst und den Arbeitsschutz vom 27.06.2025
  2. ↑ Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der arzneimittel-, apotheken- und betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften durch die Kreise und kreisfreien Städte – Amtsapotheker-Verwaltungsvorschrift (AAVwV). RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen v. 5.2.2026
  3. ↑ Land Nordrhein-Westfalen (2025): Artikel 2 „Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW)“ des Gesetzes über die Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen sowie zur Novellierung landesrechtlicher Vorschriften über den öffentlichen Gesundheitsdienst und den Arbeitsschutz vom 27.06.2025
  4. ↑ Aus der Website des Schweizerischen Vereins der Amts- und Spitalapotheker
  5. ↑ Drug checking ist aktive Suchthilfe, Artikel auf der Webseite der CONTACT Stiftung für Suchthilfe, aufgerufen am 30. April 2024

Quellen