
Das Amtsgericht Schwäbisch Hall (bis 1934: Amtsgericht Hall) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von acht Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichtes Heilbronn.
Das Gericht sitzt in der Unterlimpurger Straße 8 in Schwäbisch Hall. Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf die Städte und Gemeinden Braunsbach, Bühlertann, Bühlerzell, Fichtenberg, Gaildorf, Ilshofen, Mainhardt, Michelbach an der Bilz, Michelfeld, Oberrot, Obersontheim, Rosengarten, Schwäbisch Hall, Sulzbach-Laufen, Untermünkheim, Vellberg und Wolpertshausen. In ihm leben circa 108.000 Menschen. Zuständig ist das Amtsgericht Schwäbisch Hall, wie jedes Amtsgericht erstinstanzlich für Zivil- und Strafsachen, außerdem für alle Vollstreckungssachen bei Wohnsitz des Schuldners im Gerichtsbezirk sowie als Gericht mit zentralisierter Zuständigkeit zusätzlich in Zwangsversteigerungssachen (Immobiliar) und Zwangsverwaltungssachen für die eigentlich die Zuständigkeit der Amtsgerichte Künzelsau und Öhringen gegeben wäre. Insolvenzverfahren finden zentralisiert vor dem Amtsgericht Heilbronn statt. Die Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister für den Amtsgerichtsbezirk Schwäbisch Hall werden beim Amtsgericht Stuttgart geführt. Mahnverfahren finden in Baden-Württemberg zentral ebenfalls am Amtsgericht Stuttgart statt.
Dem Amtsgericht Schwäbisch Hall unmittelbar übergeordnet ist das Landgericht Heilbronn. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Stuttgart.
Im Königreich Württemberg wurde 1819 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung umgesetzt und in jedem Oberamt ein Oberamtsgericht gebildet. Entsprechend war Hall Sitz des Oberamtes Hall für die Verwaltung und des Oberamtsgerichtes Hall für die Rechtsprechung. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit Amtsgerichte gebildet. Das Oberamtsgericht Hall wurde aufgehoben und das Amtsgericht Hall neu gebildet. Es war dem Landgericht Hall zugeordnet. Im Jahr 1880 hatte es 28.792 Gerichtseingesessene und zwei Richterstellen.
1931 wurde das Landgericht Hall aufgehoben und das Amtsgericht Hall dem Landgericht Heilbronn zugeordnet. 1934 wurde der Name von Hall amtlich in Schwäbisch Hall geändert. Entsprechend änderte sich der Name des Amtsgerichts Hall auf Amtsgericht Schwäbisch-Hall.
Koordinaten: 49° 6′ 35,5″ N, 9° 44′ 18,7″ O