Annullierung
Annullierung
(von
lat.
annullare
„für nichtig erklären“) bezeichnet:
die Nichtigmachung eines Rechtsgeschäfts, Rechtsakts oder Rechtsverhältnisses
ex tunc
(von Anfang an), siehe
Unwirksamkeit
Siehe auch:
Rücktritt (Zivilrecht)
,
Aufhebung (Verwaltungsakt)
,
Abrogation (Islam)
die Annullierung einer Buchung, siehe
Stornierung
die Streichung eines Fluges, siehe
Fluggastrechte #Rechte bei Annullierung
die Eheannullierung im staatlichen Recht, siehe
Nichtigerklärung (Ehe)
und
Aufhebung (Ehe)
die Eheannullierung im katholischen Kirchenrecht, siehe
Ehenichtigkeit (Kirchenrecht)
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.