Dem Verfassungsschutz wurde zusätzlich die Beobachtung von Tätigkeiten auferlegt, die sich gegen Völkerverständigung und friedliches Zusammenleben richten. Er soll durch Informationsabfragen Geldströme von Terrorverdächtigen aufspüren.
Polizei und Geheimdienste erhielten Zugriff auf eine Antiterrordatei und weitere Fusion Center wurden gegründet.
Das zum Januar 2012 auslaufende Terrorismusbekämpfungsgesetz in Deutschland wurde im Juni 2011 verlängert. Gestritten wurde nur über die zuvor für verfassungswidrig erklärte Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten. Dagegen hatten am 22. Juni 2011 Datenschutzinitiativen der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fast 58.000 Unterschriften überreicht und vor dem Justizministerium „gegen die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung protestiert. Sie kritisieren, die Überwachungsmaßnahmen seien ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre.“
Kritiker der Anti-Terror-Gesetzgebung führen an, dass die Terrorismusbekämpfungsmaßnahmen vornehmlich der Unterdrückung und Überwachung von Bürgern und politisch andersdenkenden Gruppierungen dienen, während sie gegen die Terroristen selbst wirkungslos seien. So berichtete die American Civil Liberties Union, dass auf der Liste der Terrorverdächtigen der USA nach Angaben des US-Justizministeriums über eine Million Personen stünden.
Erhard Denninger: Freiheit durch Sicherheit? Anmerkungen zum Terrorismusbekämpfungsgesetz. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (B 10–11/2002), S. 22–30. PDF-Datei
Philipp H. Schulte: Terrorismus und Anti-Terrorismus-Gesetzgebung – Eine rechtssoziologische Analyse.ISBN 3-8309-1982-4.