Der Antriebsstrang bezeichnet in der Fahrzeugtechnik alle Bauteile eines Fahrzeugs, die Leistung für den Antrieb erzeugen und auf die Fahrbahn übertragen. Der Begriff wird sowohl in der Kraftfahrzeugtechnik als auch in der Schienenfahrzeugtechnik verwendet.
Zu einem mechanischen Antriebsstrang mit Verbrennungsmotor zählen der Motor, das Getriebe, die Kupplung, die Antriebswellen und die Achsen. Bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen ist ein Differentialgetriebe erforderlich, damit sich die angetriebenen Räder in Kurven mit unterschiedlichen Drehzahlen bewegen können. Allradfahrzeuge haben zusätzlich ein Verteilergetriebe. Bei Schienenfahrzeugen werden Achsgetriebe eingesetzt, die das Drehmoment der Antriebswellen auf die Radsätze überträgt. Bauformen mit Radnabenmotoren brauchen kaum zusätzlichen Bauteile. Es existieren sowohl Ausführungen als Verbrennungs- wie auch Elektromotor.
In der Kraftfahrzeugentwicklung werden seit den 1990er Jahren zunehmend elektrische Komponenten im Antriebsstrang verwendet. Die ersten Elektrofahrzeuge für den Straßenverkehr wurden jedoch bereits in den 1880er Jahren entwickelt. Es ist zwischen rein elektrischen Antriebssträngen und hybriden Antriebssträngen zu unterscheiden. Letztere verfügen sowohl über Elektromotoren als auch über Verbrennungsmotoren, die je nach Situation abwechselnd oder gemeinsam die Antriebsleistung liefern.
Bei Schienenfahrzeugen werden meist dieselelektrische Antrieb eingesetzt, bei dem keine mechanische Verbindung zwischen Verbrennungsmotor und elektrischem Antriebsmotor besteht.