Appellation
Appellation
(von lateinisch
appellare
„(be)nennen, rufen“) steht für:
die Herkunftsangabe bei Weinen, siehe
Appellation d’Origine Contrôlée
die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung, siehe
Berufung (Recht)
Siehe auch:
Appell
Appellationsgericht
Appellativ
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Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.