Arbeiterregierung

Grigori Sinowjew, 1921

Als eine Arbeiterregierung (auch: Arbeiter- und Bauernregierung) wird eine der höchsten Institutionen eines Staates bezeichnet, die durch eine einzige oder eine Koalition aus Arbeiterparteien getragen wird. Als historisches Beispiel in Deutschland gelten die Arbeiterregierungen von SPD und KPD zur Zeit der Weimarer Republik als Exekutivorgane in Thüringen und Sachsen 1923. Sie ist nicht identisch mit der Diktatur des Proletariats, kann jedoch als theoretischen Ausgangspunkt zur Erlangung dieser dienen.

Aufgaben und Voraussetzungen

Neben den administrativen Aufgaben einer Regierung sah der sowjetische Politiker Sinowjew die Aufgaben einer Arbeiterregierung in der:

In Thüringen und Sachsen sah die SPD in den Proletarischen Hundertschaften hingegen eine Möglichkeit die Republik gegen die reaktionären Kräfte aus Bayern zu verteidigen, die im November 1923 unter Hitler zuschlagen sollten.

Die Voraussetzungen für ein Eintreten von kommunistischen Teilnehmern in eine Arbeiterregierung sah Sinowjew wie folgt:

Kurz nach der Ruhrbesetzung durch französische Truppen verabschiedete der 8. Parteitag der KPD vom 28. Januar bis 1. Februar 1923 in Leipzig und damit kurz nach den auf dem IV. Weltkongress der Komintern beschlossenen Thesen zur Arbeiterregierung von Sinowjew die Leitsätze zur Einheitsfront und Arbeiterregierung. Demnach sei eine Arbeiterregierung „weder die Diktatur des Proletariats noch ein friedlicher, parlamentarischer Aufstieg zu ihr“, sondern vielmehr

„ein Versuch der Arbeiterklasse im Rahmen und vorerst mit den Mitteln der bürgerlichen Demokratie, gestützt auf proletarische Organe und proletarische Massenbewegungen, Arbeiterpolitik zu treiben, während die proletarische Diktatur bewußt den Rahmen der Demokratie sprengt… Der Kampf für die Arbeiterregierung darf die Propaganda der Kommunisten für die Diktatur des Proletariats nicht schwächen, denn die Arbeiterregierung wie jede Position des Proletariats im Rahmen des bürgerlichen demokratischen Staates ist nur ein Stützpunkt, eine Etappe des Proletariats in seinem Kampfe um die politische Alleinherrschaft.“

– Leitsätze zur Einheitsfront und Arbeiterregierung

Wenige Jahre später war Sinowjew Urheber der Sozialfaschismusthese, die zu einer völlig gegensätzlichen Haltung der kommunistischen Parteien gegenüber der Sozialdemokratie führte. Statt einen potentiellen Koalitionspartner sah man in der Sozialdemokratie nun den „linken Flügel des Faschismus“.

Die Arbeiterregierungen in Thüringen und Sachsen 1923

Die beiden Arbeiterregierungen begannen als SPD-Minderheitsregierungen, die von der KPD toleriert wurden. Darauf folgte eine kurze Koalitionsphase im Oktober 1923, als Kommunisten selbst Minister wurden.

Vorgeschichte und Programm

In Sachsen bildete Erich Zeigner (linke SPD) im März 1923 eine Minderheitsregierung. Sie war auf die Tolerierung der KPD angewiesen. Die KPD knüpfte ihre Stimmen an Bedingungen: Die proletarischen Hundertschaften wurden geduldet bzw. faktisch legalisiert, obwohl die Reichsregierung sie im Mai in Preußen verbot. Es gab Kontrollausschüsse gegen Preiswucher, in denen Gewerkschafter und Betriebsräte mitwirkten, und eine Amnestie für politische Gefangene. Zeigner machte außerdem öffentlich, dass die Reichswehr mit rechtsradikalen Verbänden und der „Schwarzen Reichswehr“ zusammenarbeitete. Das brachte ihn in direkten Konflikt mit dem sächsischen Wehrkreiskommando unter General Alfred Müller.

In Thüringen regierte eine SPD-Minderheitsregierung unter August Frölich und wurde ebenfalls von der KPD geduldet.

Die Koalitionsphase im Oktober 1923

Die Eintritte der KPD kamen nicht aus der Landespolitik waren Teil des Komintern-Plans für einen „Deutschen Oktober“. Nach dem Abbruch des Ruhraufstandes und auf dem Höhepunkt der Hyperinflation hielten Sinowjew und die KPD-Führung um Heinrich Brandler einen weiteren Aufstand für möglich. Die Regierungsbeteiligung sollte vor allem Zugang zu Waffen aus Polizeibeständen verschaffen und die Hundertschaften bewaffnen.

Die KPD-Minister agierten als normale Ressortminister und nutzten ihre Posten weder zur Mobilisierung noch zur Bewaffnung in nennenswertem Umfang.

Das Ende

Am 21. Oktober schlug Brandler auf der Chemnitzer Betriebsrätekonferenz den Generalstreik als Auftakt vor. Der linke SPD-Minister Georg Graupe drohte mit dem Ende der sächsischen Regierungskoalition und Brandler zog den Vorschlag zurück. Damit war der Aufstandsplan faktisch abgeblasen. Nur in Hamburg kam es vom 23. bis 25. Oktober zu einem isolierten Aufstand.

Reichspräsident Ebert und die Regierung Stresemann verhängten dann die Reichsexekution gegen Sachsen. Die Reichswehr marschierte ein, und am 29. Oktober setzte ein Reichskommissar die Regierung Zeigner ab. Danach bildete sich eine SPD-Regierung unter Alfred Fellisch ohne die KPD. In Thüringen rückte die Reichswehr Anfang November ein. Die KPD-Minister traten am 12. November aus der Regierung. Bei den Wahlen im Februar 1924 gewann dort der rechte Thüringer Ordnungsbund.

Nachwirkung

Die Niederlage führte zum Sturz der Brandler-Thalheimer-Führung der KPD. Die Parteilinke um Ruth Fischer und Arkadi Maslow übernahm die Führung. Leo Trotzki wertete den Oktober 1923 als klassisches Beispiel einer verpassten revolutionären Situation, verursacht durch das Zögern der Führung. Brandler und Thalheimer bestritten dagegen später, dass die Kräfteverhältnisse überhaupt einen Aufstand erlaubt hätten.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. ↑ Schönhoven, Klaus: Reformismus und Radikalismus. Gespaltene Arbeiterbewegung im Weimarer Sozialstaat, Deutscher Taschenbuch Verlag, München, 1989, S. 98f.
  2. ↑ Bundesarchiv: Das zweite Kabinett der Großen Koalition und sein Scheitern an den Konflikten des Reiches mit Bayern und Sachsen, Fußnote 119.

Quellen

Sinowjew, Grigori: Thesen über die Taktik der Komintern, Dezember 1922, auf: Marxismus Online.