Arbeitspflicht
Das Wort
Arbeitspflicht
umfasst folgende Bedeutungen:
die Hauptpflicht des Arbeitnehmers aus einem Dienstvertrag zur vertragsgemäßen Arbeitsleistung, siehe
Arbeitspflicht (Arbeitsrecht)
eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Arbeit in der Zeit des Nationalsozialismus, siehe
Reichsarbeitsdienst
der Erlass des Alliierten Kontrollrats von 1946 zur Registrier- und Arbeitspflicht, siehe
Kontrollratsbefehl Nr. 3
die gesetzliche Verpflichtung zu einem
Arbeitsdienst
, siehe auch
zivile Dienstpflicht
die gesetzliche Verpflichtung Strafgefangener zur Arbeit, vgl.
Strafvollzugsgesetze (Deutschland)
die verfassungsrechtliche Verpflichtung in der DDR, einen Beruf zu lernen und ihn auszuüben, siehe §§ 24–25
Verfassung der DDR
Siehe auch:
Zwangsarbeit
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.