Aufstehhilfe

Stuhlsitz mit pneumatischem Hebemechanismus der Sitzfläche

Als Aufstehhilfe werden Geräte bezeichnet, die einer körperbehinderten Person das Aufstehen aus einer tiefen Sitz- oder Liegeposition ermöglichen oder erleichtern sollen. Es gibt ein weites Spektrum unterschiedlicher Gerätearten.

Ausführungsarten

Aufstehhilfen als Gegenstand der Hilfsmittelversorgung

Im deutschen Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung sind Aufstehhilfen mit der folgenden Zuordnung aufgelistet:

In der Produktgruppe 22 (Mobilitätshilfen)

Die medizinischen Indikation laut Hilfsmittelverzeichnis ist: „Erhebliche Funktionsbeeinträchtigung (Gelenke und Muskulatur) der unteren Extremität bei vorhandener Steh- und Restgehfähigkeit, mit der Unfähigkeit, alleine aufstehen zu können. Voraussetzung ist die noch ausreichende Gebrauchsfähigkeit der oberen Extremität und die erhaltene Rumpffunktion.“

In der Produktgruppe 33, (Toilettenhilfen)

Für spezielle Toilettenaufstehhilfen mit manuellem Betrieb lautet die Indikation: „Krankheitsbilder oder Behinderungen mit deutlich eingeschränkter Fähigkeit des Hinsetzens und Aufstehens, die es dem Versicherten unmöglich machen, herkömmliche WC-Becken, auch mit Toilettensitzen und Toilettenstützgestellen, zu nutzen.“

Elektrisch betriebene Toilettenaufstehhilfen unterstützen den Aufsteh-/Hinsetzvorgang durch Anheben, Senken der Sitzfläche durch einen Elektromotor. Die Sitzfläche führt bei der Hubbewegung eine nach vorn gerichtete Vorschubbewegung aus, die das Aufstehen zusätzlich unterstützt. Für elektrisch betriebene Geräte gilt zusätzlich zur Indikation: „Der Einsatz von elektrisch betriebenen Toilettenaufstehhilfen kommt daher nur für Versicherte mit erheblichen Funktionseinschränkungen der unteren und oberen Extremitäten in Betracht.“

In der Produktgruppe 33 (Toilettenhilfen) haben die „Toilettenstützgestelle“ eine sehr ähnliche Funktion, sind aber aufgrund der „Gestell“-Charakteristik separat eingeordnet als

Zur Indikation wird gesagt: „Krankheitsbilder oder Behinderungen die es dem Versicherten unmöglich machen, aufgrund mangelnder Fähigkeit zum Aufrichten und/oder Hinsetzen, herkömmliche WC-Becken, auch mit einer Toilettensitzerhöhung ohne Armlehnen, zu nutzen.“

Aufstehbetten sind im Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen

Krankenkassen gelistet unter:
Produktgruppe 19 (Krankenpflegeartikel)
Pflegekassen gelistet unter:
Produktgruppe 50 (Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege)

Eine Verordnung eines Aufstehbettes kommt dann in Betracht, wenn

- die Indikationsstellung für einen Einlegerahmen bzw. ein Bett mit Liegehöhenverstellung gegeben ist
- die Ausstattung mit einer Schwenk- sowie Sitzfunktion der Liegefläche erforderlich ist
- andere Maßnahmen oder alternative Versorgungsmöglichkeiten ausscheiden
- durch das Produkt ein selbständiges Aufsuchen/Verlassen des Bettes durch den Versicherten möglich ist.

Aufstehhilfen in der Hilfsmittel-Datenbank von REHADAT

Rehadat führt in der Hilfsmittel-Datenbank Aufstehhilfen unter den folgenden Klassen der DIN EN ISO 9999 auf:

und