Aut idem

Der Begriff aut idem ist ein medizinisch-pharmazeutischer Fachausdruck, der aus dem Lateinischen stammt und wörtlich „oder ein Gleiches“ bedeutet. Ein Arzt erlaubt dem Apotheker durch das Anbringen der Wörter „aut idem“ auf einem Rezept, ein anderes als das namentlich verordnete, aber wirkstoffgleiches Arzneimittel abzugeben.

Konzept

Ursprünglich diente der Rezeptzusatz dazu, die rasche Versorgung eines Patienten mit Medikamenten sicherzustellen, auch wenn die Apotheke das im Rezept namentlich genannte Medikament nicht vorrätig hatte. Heute hingegen dient das Ersetzen des verordneten Mittels durch ein wirkstoffgleiches, günstigeres Mittel vielfach dazu, Einsparungen im Arzneimittelbereich zu erzielen.

Durchführung in Deutschland

Muster 16: Formular für Arzneimittelverordnungen (deutsches Krankenkassenrezept)

Im deutschen Gesundheitswesen sind Apotheker gemäß § 129 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) verpflichtet, bei einer Aut-idem-Verordnung ein Rabattarzneimittel abzugeben. Man verspricht sich dadurch Einsparungen im Arzneimittelbereich. Auf den heutigen, zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen vorgeschriebenen Rezeptformularen (Muster 16) sind Aut-idem-Felder vorgedruckt, die der Arzt ankreuzen muss, sollte er keine Ersetzung des Medikaments erlauben („Nec aut idem“). Ein unverändert belassenes Aut-idem-Feld hat also automatisch die Bedeutung „aut idem“. Ursprünglich war das Feld anzukreuzen, wenn der Austausch erlaubt werden sollte. Da dies jedoch von den Ärzten kaum genutzt wurde, der Austausch jedoch wegen der erhofften Einsparungen politisch gewollt war, wurde 2002 eine Bedeutungsumkehr verfügt, nunmehr ist der Austausch ausgeschlossen, wenn das Feld angekreuzt ist.

Der Apotheker hat ein Arzneimittel abzugeben, das in Wirkstoff, Wirkstoffstärke, Packungsgröße und in (mindestens) einer Indikation mit dem ursprünglich verordneten Arzneimittel übereinstimmt sowie eine identische oder als „vergleichbar“ definierte Darreichungsform hat.

Pflichten der Apotheke

Probleme und Folgen

Situation in Österreich

Im Rahmen der Gesundheitsreform zur Entlastung der Krankenkassen wird die Einführung einer „Aut-idem-Regelung“ diskutiert, die den Arzt verpflichtet, einen Wirkstoff zu verschreiben; nur in begründeten Ausnahmefällen darf er auf einem bestimmten Präparat bestehen. Diese Regelung würde jene ca. 200 Medikamente betreffen, die in Österreich als Generika-fähig eingestuft werden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. ↑ "Aut-idem-Regelung zur Austauschbarkeit von Arzneimitteln", auf der Website des G-BA, aufgerufen am 16. November 2025
  2. ↑ Abb. des Rezeptformulars Muster 16
  3. ↑ Aut-idem Regelung der KBV
  4. ↑ Winfried Häuser, Ernil Hansen, Paul Enck: Nocebophänomene in der Medizin. In: Dtsch Arztebl 109(26), 2012, S. 459–465. doi:10.3238/arztebl.2012.0459