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Die B-Symptomatik kann bei entzündlichen Erkrankungen wie Tuberkulose, Aktinomykose, HIV-Infektion, oder auch invasiven Darmerkrankungen durch Amöben, aber auch bei malignen Prozessen auftreten (z.B. Hodgkin-Lymphom) und gilt hier als prognostisch ungünstiges Zeichen. Wichtigstes Mittel zur Erfassung einer B-Symptomatik ist eine genaue Anamnese des Patienten.
Zur Begriffsbildung
Der Buchstabe „B“ in dem Begriff „B-Symptomatik“ erklärt sich aus den beiden Zusätzen „A“ bzw. (wie hier) „B“ der Ann-Arbor-Klassifikation für maligneLymphome. Sind die oben genannten Symptome vorhanden, spricht man von einer „B-Symptomatik“, fehlen diese, von einer „A-Symptomatik“. Im Deutschen kann der Begriff „B-Symptomatik“ auch für „Begleit-Symptomatik“ stehen.
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