Als B-Ware, auch Ware zweiter Wahl (kurz zweite Ware oder Zweitware) genannt, werden im Gegensatz zur A-Ware (erste Wahl) und C-Ware (dritte Wahl) Verkaufsartikel bezeichnet, die aus dem normalen Vertrieb eines Händlers herausfallen und zum Sonderpreis angeboten werden, dabei aber neu beziehungsweise neuwertig und voll funktionsfähig sind. Die Einschränkung der Gewährleistung bei B-Ware auf ein Jahr ist in Deutschland unzulässig.
Bei Waren zweiter Wahl kann es sich handeln um:
Als B-Ware ausgezeichnete Stücke werden zu Sonderpreisen mit unterschiedlichen Preisnachlässen verkauft.
Die Bezeichnung B-Ware für materielle Produkte sollte nicht mit Bezeichnungen wie beispielsweise B-Movie bzw. B-Film in der Filmindustrie verwechselt werden. Hier handelt es sich lediglich um Small-Budget-Filme, welche dennoch oft Ursprungsqualität aus erster Hand besitzen.