| Bundesautobahn 56 in Deutschland | |
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| Betreiber: | |
| Ausbauzustand: | Planung verworfen, jedoch teilweise als |
Die Bundesautobahn 56 (Abkürzung: BAB 56) – Kurzform: Autobahn 56 (Abkürzung: A 56) – war eine in den 1970er Jahren geplante Autobahn, die von der Bundesgrenze Deutschland/Niederlande bei Waldfeucht über Jülich, Düren, Euskirchen, Bonn nach Waldbröl führen sollte.
An der A 565, der A 1 und der A 44 wurden als Bauvorleistungen unter anderem für die geplanten Autobahnkreuze mit der geplanten A 56 teilweise eine Brücke, teilweise auch fast das komplette Kreuz gebaut. Bei Bonn-Ückesdorf führt die A 565 über eine Brücke (
), die fast vollständig eingegraben ist und heute lediglich Jugendliche vor Regen schützt. An der Landesstraße 210 bei Dom-Esch befindet sich im Bereich der vorgesehenen Trasse der Autobahn eine Brücke, die lediglich eine Wiese überquert. Die B 56n an der Doppelanschlussstelle Euskirchen (
) sowie die beiden Brücken über Wirtschaftswege bei Nemmenich und Irresheim benutzen lediglich ca. 40 % der Breite der für eine Bundesstraße überdimensionierten Brücken. Die Brücken, die auf dem Abschnitt zwischen Zülpich und Euskirchen die B 56n überqueren, sind alle als Zweifeldträger mit Platz für eine zweite Richtungsfahrbahn gebaut. Zwischen der Anschlussstelle und Euskirchen überspannt eine „Soda-Brücke“ einen Feldweg (
). Im Bereich der AS Jülich-West (
) auf der A 44 sind Bauvorleistungen für den Ausbau zu einem vollständigen Kleeblatt vorhanden. Von der Brücke der A 56 über die A 44 wurden lediglich die Pfeiler gebaut.


Auf der Bohrungskarte des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen lässt sich der geplante Verlauf der A 56 westlich der Rheinquerung anhand der Lage der öffentlich zugänglichen (grün markierten) Bohrungen, die im Rahmen der vorbereitenden Trassenerkundung durchgeführt wurden, gut verfolgen. Die ungewöhnliche Linienführung der heute noch provisorisch ausgebauten Anschlussstelle Miel aus Fahrtrichtung Mönchengladbach lässt den ursprünglich geplanten Abzweig von der BAB 61 in die BAB 56 erkennen.
Auf der für die Bundesautobahn 56 vorgesehenen Trasse wurden Teilstrecken als Vorleistungen dem Verkehr übergeben:
Im Bedarfsplan des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 30. Juni 1971 war zwar der später als Bundesautobahn 55 gewidmete Streckenzug nicht als Vorhaben des Neubaus einer Autobahn enthalten, doch insgesamt bereits als autobahnähnliches, vierstreifiges Bundesstraßenbauprojekt vorgesehen. Es gliederte sich in folgende Abschnitte:
Zwischen Waldbröl und Freudenberg war der zweistreifige Neubau der B 478 bis zur Bundesautobahn 45 bei Freudenberg vorgesehen, allerdings nur in Dringlichkeitsstufe III. Während noch 1972 diese Planungen als Bundesstraßenneubauprojekt in den Plänen der Bundesregierung enthalten waren, änderte sich 1973 der Status zumindest der Strecke Bundesgrenze D/NL – Bonn (A 3) zu einem Bundesautobahnprojekt unter der internen Bezeichnung „Autobahn 204“.
Mit der Neustrukturierung des Netzes der Bundesautobahnen, die mit Wirkung ab 1. Januar 1975 eingeführt wurde, erhielt der Streckenzug Bundesgrenze D/NL – Jülich – Düren – Euskirchen – Bonn – Waldbröl die neue Bezeichnung als „Bundesautobahn 56“.
Auch nach dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 5. August 1976 war die A 56 im Bedarfsplan enthalten. Allerdings wurde die Dringlichkeit der einzelnen Abschnitte geändert:
Der Bedarfsplan des zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 25. August 1980 sah die A 56 zwar weiterhin vor, jedoch nur noch zwischen der Bundesgrenze D/NL – Heinsberg – Jülich – Düren – Zülpich – Euskirchen (Kreuz mit der A 1). Die restliche Strecke war als Bundesautobahnplanung gestrichen. Der Abschnitt Jülich (Kreuz mit A 44) – Düren – Zülpich wurde in Dringlichkeitsstufe I eingeordnet, der Abschnitt Bundesgrenze – Jülich (Kreuz mit der A 44) der Stufe II zugeordnet. Der Bau der Strecke Zülpich – Euskirchen (Kreuz mit der A 1) war als laufendes Vorhaben enthalten. Daneben waren auf der ehemaligen Trasse der A 56 zwischen Euskirchen und Waldbröl folgende Vorhaben für Bundesstraßenneubauten im Bedarfsplan enthalten:
Alle vier vorgenannten Vorhaben waren der Dringlichkeitsstufe I zugeordnet.
Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 21. April 1986 kam das Aus für die Bundesautobahn 56. Es verblieben nur auf der ehemaligen Trasse folgende Bundesstraßenneubauprojekte im Bedarfsplan:
Die A 56 war auch nach dem Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 15. November 1993 im Bedarfsplan nicht enthalten. Es verblieben folgende Bundesstraßenneubauprojekte, die auf der bisherigen projektierten Trasse der A 56 lagen, im Bedarfsplan:
Der Bundesverkehrswegeplan 2003 brachte keine Neuaufnahme der A 56. Es waren nur noch folgende Bundesstraßenneubauprojekte im Zuge der B 56 vorgesehen:
Der Bau der Bonner Südtangente wurde zunächst aus dem Bedarfsplan gestrichen. Dies geschah insbesondere mit Blick darauf, „dass den Maßnahmen in Anbetracht erheblicher Widerstände vor Ort keine realistischen Durchsetzungschancen eingeräumt werden.“ Im Bundesverkehrswegeplan 2030 von 2016 ist die Südtangente wieder mit der Dringlichkeit „Weiterer Bedarf“ aufgeführt, sie trägt die Projektbezeichnung B 56-G40 NW und soll 11,5 km lang bei Kosten von 683,4 Millionen Euro werden.