Bedemund (von mhd. bede = Abgabe, beden = bitten und altdt. munt = Schutz, Gewalt), auch Beddemund, Bettemund, Bumede, Busengeld, Busenhuhn oder Frauenzins, lat. maritagium wurde in den nördlichen Regionen des heutigen Deutschland eine an den Lehnsherrn für dessen Zustimmung zur Verheiratung einer Leibeigenen zu zahlende Heiratsabgabe genannt. Meist war der Bedemund von der Braut zu entrichten und nach manchen Hofrechten nur bei Verheiratung mit einer nicht zu demselben Hof gehörigen Person, bei der sog. Ungenossenehe.
Insbesondere in Westfalen war ein Bedemund keine Heiratsabgabe, sondern eine Buße für die außereheliche Schwängerung einer Leibeigenen, es sei denn, der Kindsvater heiratete die Schwangere vor Geburt des Kindes. Die Leibeigenthums Ordnung im Bistum Osnabrück besagte beispielsweise in cap. 16, § 1. 2. u. 3: