Behindertenverband ist eine Personenvereinigung, welche die Interessen von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen vertritt. Eine Unterform ist die sog. Selbstvertretungsorganisation, die von Menschen mit Behinderungen geleitet und verwaltet wird und deren Mitglieder überwiegend selbst Menschen mit Behinderungen sind. Verbandszweck ist die Partizipation im Sinne von Art. 4 Abs. 3, Art. 33 Abs. 3 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die Selbsthilfe. Eine häufige, aber nicht zwingende Rechtsform ist der eingetragene Verein (Idealverein).
Bestimmte Behindertenverbände haben ein gesetzliches Verbandsklagerecht (§ 15 Abs. 3 BGG) und können zur Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten finanziell gefördert werden (§ 19 BGG).
Die Einbeziehung und Partizipation von Menschen mit Behinderungen durch „sie repräsentierende Organisationen“ oder Organisationen von Menschen mit Behinderungen ist Bestandteil von Art. 4 Abs. 3 und Art. 33 Abs. 3 UN-BRK. Bei Umsetzung des Übereinkommens und anderen Entscheidungen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, sollen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen führen und sie aktiv einbeziehen. Insbesondere Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen werden in den Überwachungsprozess einbezogen und nehmen in vollem Umfang daran teil.
Im Gemeinsamen Bundesausschuss haben die für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen ein Mitberatungsrecht (§ 140f SGB V).
Sechs Mitglieder des Beirats für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berät, dürfen von Behindertenverbänden vorgeschlagen werden (§ 86 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB IX).
Für Menschen mit Behinderung bieten die Behindertenverbände vielfach:
Wichtige Themenbereiche sind dabei insbesondere:
Im gesellschaftlichen Kontext setzen sich die Behindertenverbände vorrangig in folgenden Bereichen ein: