Der Bezirksrevisor ist ein Kostenprüfungsbeamter, dessen Aufgabe die besondere Prüfung des durch den Kostenbeamten festgesetzten Kostenansatzes ist.
Die dem Bezirksrevisor übertragenen Aufgaben ergeben sich in Deutschland für den Geschäftsbereich der Bundesgerichte aus der Kostenverfügung (KostVfg) des Bundesjustizministeriums (§§ 34 Abs. 2, 35 Nr. 1 KostV), für die Gerichte der Länder (Amts-, Land- und Oberlandesgerichte) aus entsprechenden Bestimmungen der Landesjustizminister.
Gemäß §§ 41 ff. KostV hat der Bezirksrevisor besonders darauf zu achten,
Durch landesrechtliche Regelung können den Bezirksrevisoren weitere Dienstaufgaben übertragen werden, wie die Überwachung der Tätigkeit der Gerichtsvollzieher oder die Prüfung der Verwahrgeschäfte der Notare.
Bezirksrevisoren werden im Bund und von den Ländern aus dem Kreis der am Gericht tätigen Rechtspfleger ernannt. Personen, die in der DDR als Gerichtssekretäre bzw. sog. Bereichsrechtspfleger tätig waren, müssen durch eine entsprechende Ausbildung die „Stellung eines Rechtspflegers“ erworben haben (§ 34a RPflG).