Der blaue Montag ist eine Bezeichnung für den arbeitsfreien Montag. Blaumachen steht umgangssprachlich für Müßiggang im Allgemeinen oder Absentismus im Berufsleben.
Traditionell war es in vielen Klein- und Handwerksbetrieben üblich, am Montag nur „mit halber Kraft“ zu arbeiten. Dieser Brauch ist in den vergangenen Jahren aber immer weiter zurückgedrängt worden. Eine Erklärung des Ausdrucks bezieht sich auf die Sitte, an Montagen in der Fastenzeit die Kirchen mit blauem oder violettem Tuch zu schmücken. Die Arbeitsfreiheit des Fastenmontags wurde bald auf die anderen Montage des Jahres, oft nach Feiertagen, ausgedehnt.
Auf den Brauch geht das Sprichwort Montag blau, Dienstag Hunger zurück. Im Friseurhandwerk sowie vielfach in der Gastronomie ist es auch heute noch üblich, das Geschäft nach dem arbeitsreichen Wochenende am Montag geschlossen zu halten. Ebenso haben die meisten Museen montags geschlossen. In der DDR waren die Bäckereien grundsätzlich montags geschlossen, als Ausgleich für den Samstag, an dem sie geöffnet hatten.
Die Herkunft der Redewendung blaumachen in der Bedeutung „seiner Arbeit nicht nachgehen, der Arbeit oder Schule ohne triftigen Grund fernbleiben“ ist nicht gesichert. Es existieren unterschiedliche Hypothesen:
Wiederholtes Blaumachen ist eine Form des Absentismus. Arbeitnehmer unterliegen aufgrund ihres Arbeitsvertrages einer dauerhaften Arbeitspflicht, die ausnahmsweise bei echten Fehlzeiten wie der Arbeitsunfähigkeit außer Kraft gesetzt ist. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage an, ist sie nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachzuweisen. Arbeitsunfähigkeit liegt also im engeren Sinne vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Attest“) eines Arztes vorlegt. Der Arbeitgeber ist jedoch berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung auch früher zu verlangen. Dies darf er sogar von einem einzelnen Mitarbeiter – etwa, weil dieser im Verdacht steht, blau zu machen. Da Ärzte auch nicht bei jedem vom Patienten geschilderten Krankheitsbild zwischen „echter“ und „vorgetäuschter“ Krankheit unterscheiden können („Gefälligkeitsattest“), dürfen beim Arbeitgeber Zweifel über die Beweiskraft eines Attestes aufkommen.
Blaumachen ist ein Indikator für die Qualität der Arbeitsbedingungen bzw. die Arbeitsfähigkeit und Leistungsbereitschaft von Personen. Blaumachen korreliert unter anderem mit Problemen in der Privatsphäre und motivationalen Faktoren, es kann auch auf fehlender Arbeitszufriedenheit oder mangelnder Arbeitsmotivation beruhen.
Blaumachen kann als physische Flucht interpretiert werden. Eine endgültige Flucht ist die Kündigung zwecks Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zu den weniger endgültigen Formen der physischen Flucht zählen das Blaumachen oder „Krankfeiern“, „Flucht“ in Besprechungen und Gremien, „Sich-Absetzen“ in Form von Dienstreisen oder die innere Kündigung.
Die Freiheitliche Partei Österreichs bezeichnet den Tag nach einer Wahl in Anspielung auf ihre Parteifarbe Blau traditionell als Blauen Montag (in Österreich wird üblicherweise sonntags gewählt). An diesem Tag sind ihre Kandidaten meistens nicht erreichbar und es finden auch keine Sitzungen von Parteigremien statt. Dadurch können selbst führende Persönlichkeiten bei den am Wahlabend stattfindenden Wahlfeiern problemlos sehr ausgiebig feiern.