
Die Blende (von mhd. blenden „blind machen“ und mhd. verblenden „verkleiden“, im übertragenen Sinn „tarnen“) ist im Bauwesen ein der Fassade aufgeblendetes und damit gliederndes Gestaltungs- und Bauelement.
Die Blende gibt nur vor, es fehlt ihr der Hintergrund, sei es als Arkade, Bogen, Giebel, Maß- und Mauerwerk oder auch als Rahmen. Sie ist ein architektonisches „Als-ob“, vergleichbar dem italienischen Begriff „Opera finta“, also eine Finte am Bau. Merkmale der Blende sind die Vortäuschung eines nicht vorhandenen vollständigen Bauteiles. Blenden finden vor allem als Wandschmuck oder zur Gliederung glatter Mauerflächen Verwendung.

Beispiele für vorgeblendete Fassadenteile (alphabetisch sortiert):
Eine Blendfassade ist eine Verkleidung oder komplett vorgestellte neue Fassade vor einem dahinterstehenden Bauwerk anderer Gestalt, die meistens in den oberen und seitlichen Bereichen über die Ausmaße der ursprünglichen Elemente hinausreicht. Blendfassaden haben in der Regel repräsentativen Charakter. Ein weiterer Grund ist das dekorative Verdecken eines ästhetisch unbefriedigend proportionierten Baukörpers.
Blendfassaden traten besonders eindrucksvoll bei Profanbauten der norddeutschen Backsteingotik auf.
Einige funktionalistische Architekten schon des 19. Jahrhunderts haben Blendfassaden mit blinden Architekturteilen als „sehr zu verwerfen“ kritisiert.
Im weiteren Sinne wurde der Begriff Blendfassade früher, aber teilweise heute noch, auch für die sichtbare Seite von verkleidetem oder mehrschaligem Mauerwerk verwendet.