Bodenbelag ist der Nutzbelag des Fußbodens eines Gebäudes.




Bodenbeläge lassen sich einteilen in Textile Beläge (Teppichboden, Spannteppich) und nicht textile Beläge. Klassische hingelegte Teppiche gelten nicht als Bodenbelag, da sie nicht baufest sind, sondern als normales Mobiliar.
Textile Beläge nach dem Material:
Nicht-textile Beläge:
Auch ist eine Einteilung nach der Beanspruchungsklasse möglich.
Ein Bodenbelag sollte unabhängig vom Schuhwerk und von Verunreinigungen oder Nässe eine ausreichende Rutschhemmung bieten. Seit Dezember 2021 ersetzt die Europäische Norm EN 16165 „Bestimmung der Rutschhemmung von Fußböden – Ermittlungsverfahren“ die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden deutschen Normen DIN 51097, DIN 51130 und DIN 51131. Konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Stolper-, Sturz- und Rutschunfällen geben die Arbeitsstättenregel für Fußböden ASR A1.5/1.2 sowie die DGUV Informationen 207-006 und 208-041. Die Messung des Gleitreibungskoeffizienten erfolgt nach EN 16165 Anhang D.
Für die Bestimmung der Rutschhemmung ist seit 2021 die europäische Norm EN 16165 maßgeblich, die verschiedene Prüfverfahren für begehbare Oberflächen zusammenführt. Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sind die Ergebnisse des beschuhten Schiefebenenversuchs nach EN 16165, Anhang B, und der früheren DIN 51130 sowie die Ergebnisse des Tribometertests nach EN 16165, Anhang D, und der früheren DIN 51131 aus deutscher Sicht äquivalent. Die Bestimmung des Verdrängungsraums wurde hingegen nicht in die EN 16165 übernommen und wird in Deutschland weiterhin national geregelt. Für Arbeitsstätten ist die ASR A1.5 „Fußböden“ einschlägig, deren aktuelle Fassung im Mai 2025 geändert wurde.
Die Nachhaltigkeit von Bodenbelägen hängt nicht nur vom verwendeten Rohstoff, sondern vom gesamten Lebenszyklus ab. Wichtig sind vor allem:
Eine wichtige Datengrundlage für die Nachhaltigkeitsbewertung sind Umwelt-Produktdeklarationen (EPD). Das Umweltbundesamt bezeichnet EPDs als wichtige Informationsquelle für die Materialauswahl und die Dokumentation der in Gebäuden verbauten Baustoffe. In Deutschland ist das Institut Bauen und Umwelt (IBU) Programmbetreiber für EPDs nach EN 15804 und veröffentlicht verifizierte Umweltinformationen zu Bauprodukten. Für Bodenbeläge existieren darüber hinaus eigene normative Bezüge: So behandelt beispielsweise die EN 16810 Umwelt-Produktdeklarationen für elastische, textile und Laminatbodenbeläge. Mit der CEN/TS 18075:2024 liegt zudem eine technische Spezifikation zu Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit für Bodenbeläge vor.