Trauungsmesse

Trauungsmesse in Kyoto

Eine Trauungsmesse, früher auch Brautmesse oder Brautamt genannt, ist in der katholischen Kirche eine heilige Messe, in der die kirchliche Trauung und damit das Sakrament der Ehe gefeiert wird.

Grundverständnis

Der christliche Ehebund, den die Brautleute unter sich als Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, ist nach Lehre der katholischen Kirche ein Sakrament. In der Trauungsmesse erklären sie vor der Kirche ihren Ehewillen. Wegen des inneren Zusammenhangs aller Sakramente mit dem österlichen Pascha-Mysterium wird die Trauung normalerweise in der heiligen Messe gefeiert.

Messform

Die Trauungsmesse entspricht im Verlauf weitgehend der Feier der Gemeindemesse. Nach dem Evangelium und der Homilie befragt der Priester die Brautleute. Dabei erklären die Brautleute ihren Ehewillen. Mit dem öffentlichen Ja-Wort vor dem Geistlichen und den Trauzeugen ist die Ehe geschlossen. Sie wird mit der Unterschrift der Trauzeugen im Kirchenbuch registriert. Wenn die Ehe auch sexuell vollzogen ist (consummatio), ist sie unauflöslich.

In der Trauungsmesse bringen oft die Brautleute die Gaben zur Gabenbereitung. Sie empfangen die Kommunion unter beiderlei Gestalt.

Alternativen

Die Trauung kann auch im Rahmen einer Wort-Gottes-Feier (früher: Wortgottesdienst) stattfinden. In einem Wortgottesdienst schließen die Brautleute ihre Ehe unter Assistenz eines Priesters, Diakons oder, wo Priester und Diakone fehlen, eines beauftragten geeigneten Laien. Die Anwesenheit von zwei Zeugen ist immer erforderlich, die der vorgenannten Kleriker oder Laien in Ausnahmefällen jedoch nicht.

Mit Erlaubnis des Ortsordinarius (des zuständigen Bischofs) oder des Pfarrers kann eine Ehe statt in der Pfarrkirche in einer anderen Kirche oder Kapelle geschlossen werden. Auch ist mit Erlaubnis des Bischofs eine Eheschließung an einem anderen passenden Ort möglich.

Die Ehe kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch begründet sein durch die Ehewillenserklärung in einer nichtkatholischen Kirche oder auf dem Standesamt.

Sonstiges

Sowohl in der Trauungsmesse als auch im Wortgottesdienst sind folgende Regelungen möglich:

An den Kartagen Karfreitag und Karsamstag ist eine kirchliche Trauung ausgeschlossen; in der Fastenzeit und im Advent muss sie wegen des Bußcharakters der geschlossenen Zeiten in der Ausgestaltung schlicht gehalten sein.

Siehe auch

Quellen und Textausgaben

Rituale

Messbuch

Einzelnachweise

  1. ↑ CIC canon 1055, §. 1; abgerufen am 17. März 2024.
  2. ↑ Text der Fragen und Antworten; abgerufen am 9. November 2023.
  3. ↑ Katechismus der Kath. Kirche, Kompendium, Ziff. 343f, 2005, ISBN 3-629-02140-9.
  4. ↑ Konzil von Trient Session XXIV, Dekret Tametsi
  5. ↑ CIC Kapitel V, Can. 1108 ff; abgerufen am 9. November 2023.
  6. ↑ Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands: Kirchliche Trauung ohne den Priester. Herder & Co, Freiburg im Breisgau 1955, S. 186.
  7. ↑ CIC, c. 1108.
  8. ↑ CIC, c. 1116 § 2
  9. ↑ CIC c. 118 (Memento des Originals vom 10. Juni 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  10. ↑ Ehevorbereitungsprotokoll Ziff. 23 f und Anm. 21 (Memento vom 18. April 2013 im Internet Archive)
  11. ↑ Die Feier der Trauung, 21992, Nr. 31, Praenotanda Nr. 32; Pastorale Einführung Nr. 22