
Das Buke Shohatto (武家諸法度 ‚Verschiedene Bestimmungen für Kriegerhäuser‘) war eine Sammlung von Erlassen des Tokugawa-Shōgunats, die die Pflichten und Tätigkeiten der Daimyō (Feudalherren) und der übrigen Samurai-Kriegeraristokratie in der Edo-Zeit regelte. Die Bestimmungen bildeten eine wesentliche Grundlage des Bakuhan-Systems (幕藩体制 Bakuhan taisei), der politischen Ordnung aus Shōgunat und Großlehen/Fürstentümern (Han), auf der die Herrschaft der Tokugawa beruhte. Dabei waren sie nicht nur als verbindliche Rechtsvorschriften gedacht, sondern auch als Verhaltenskodex, der ein angemessenes und ehrenhaftes Verhalten der Daimyō festlegte. Indem das Shōgunat an Vorstellungen von Moral und Ehre appellierte, konnte es die Einhaltung der Bestimmungen sicherstellen, obwohl ihm die Möglichkeit einer unmittelbaren Durchsetzung fehlte.
Die Erlasse wurden im siebten Monat des Lunisolarkalenderjahres Genna 1 (jul./greg. 1615–16) erstmals von dem zurückgetretenen Shōgun Tokugawa Ieyasu einer Versammlung von Daimyō auf der Burg Fushimi verlesen. Sie waren von mehreren Gelehrten im Dienst des Shōgunats, darunter Ishin Sūden, ausgearbeitet worden und zielten vor allem darauf ab, die Macht der Daimyō zu begrenzen und damit die Kontrolle des Shōgunats über das Land zu sichern.
Der damals amtierende Shōgun und Sohn Ieyasus, Tokugawa Hidetada, verkündete die Erlasse kurz darauf offiziell. Auch seine Nachfolger erneuerten sie bei ihrem Amtsantritt, wodurch die Beschränkungen für die Daimyō und die Kontrolle des Shōgunats weiter gefestigt wurden. Über die folgenden Generationen hinweg wurden die Bestimmungen jedoch erheblich verändert und weiterentwickelt.
Die Bestimmungen sind sinngemäß übersetzt:
Der Erlass von 1615 bildete den Kern der Vorstellungen des Shōgunats über das angemessene Verhalten der Samurai. Vergleichbare Bestimmungen wurden auch für die einfache Bevölkerung erlassen und im Verlauf der Edo-Zeit wiederholt neu verkündet und verschärft.
Mehrere Bestimmungen betreffen die Sparsamkeit, die ein zentraler Bestandteil konfuzianischer Vorstellungen von guter Herrschaft war. Andere beziehen sich auf Aufwandsgesetze, die Personen je nach ihrem gesellschaftlichen Rang vorschrieben, diesen durch ihre Kleidung, ihre Fortbewegungsmittel und in anderer Weise sichtbar zum Ausdruck zu bringen.
Einige Bestimmungen sollten die Bildung von Bündnissen gegen das Shōgunat verhindern, etwa die Vorschriften über den Umgang zwischen den Han und über Eheschließungen zwischen Daimyō-Familien. Die Fudai-Daimyō (譜代大名) verfügten über weniger Macht, genossen größeres Vertrauen des Shōgunats und konnten leichter durch den Entzug ihrer Han und Privilegien bestraft werden. Die Tozama-Daimyō (外様大名) waren hingegen mächtiger und standen in geringerem Vertrauen zum Shōgunat. Da dieses nicht über ausreichende Mittel verfügte, seine Politik in den Tozama-Han unmittelbar durchzusetzen, fürchtete es insbesondere das militärische Potenzial eines Bündnisses mehrerer Tozama-Han.
Auch die Bestimmungen über den Bau, die Erweiterung und die Reparatur von Befestigungsanlagen, gerade an Burgen, sollten den Aufbau militärischer Macht verhindern, die gegen das Shōgunat eingesetzt werden konnte. Gleiches galt für die im Erlass festgelegte Verpflichtung zum Sankin kōtai (参勤交代), wonach die Daimyō regelmäßig aufwendig nach Edo reisen und dort ihren Dienst am Shōgunat leisten mussten.
Die Bestimmungen wurden 1629 und erneut 1635 unter dem dritten Tokugawa-Shōgun Iemitsu neu erlassen. Die überarbeitete Fassung unterstrich den Herrschaftsanspruch des Shōgunats und dessen Bestreben, seine Kontrolle zu festigen und wurde von Hayashi Razan ausgefertigt. Obwohl die dritte Fassung zahlreiche Änderungen enthielt, griff sie überwiegend die bisherigen Regelungsbereiche auf und führte sie weiter aus. So wurde den Daimyō unter anderem das Streiten, die Bildung von Bündnissen und Gruppierungen sowie das gegenseitige Leisten von Eiden untersagt. Das System des Sankin kōtai wurde nun umfassender geregelt und im Erlass genauer beschrieben; auch die Aufwandsgesetze wurden erweitert.
Das Jahr 1635 war zudem für die Umsetzung mehrerer Maßnahmen von Bedeutung, die unter dem Begriff Kaikin (海禁 ‚Seeverbot‘) zusammengefasst und teilweise als „Sakoku-Erlasse von 1635“ bezeichnet werden. Obwohl die Beschränkungen für Auslandsreisen in der Fassung des Buke Shohatto von 1635 selbst nicht erwähnt werden, enthält sie mehrere damit zusammenhängende Bestimmungen zum Reiseverkehr innerhalb Japans und zur Religionsausübung. Einige der neuen Bestimmungen lauteten:
Die Bestimmungen wurden bei der Thronfolge jedes Shōgun neu erlassen. Die Fassungen unter Tokugawa Ietsuna, Tokugawa Tsunayoshi und Tokugawa Ienobu aus den Jahren 1663, 1683 und 1710 wiesen zwar erhebliche stilistische Änderungen, inhaltlich jedoch nur geringfügige Anpassungen auf. Zu den neuen Bestimmungen gehörten unter anderem Verbote des Junshi (殉死), ritueller Selbstmord nach dem Tod des Lehnsherrn, des Amtsmissbrauchs und der Annahme von Bestechungsgeldern sowie der Unterdrückung der öffentlichen Meinung. Zudem wurden Vorschriften zur ordnungsgemäßen Nachfolge der Daimyō innerhalb eines Clans oder Hans aufgenommen.
Die folgenden sieben Shōgun erließen das Buke Shohatto erneut in der Fassung von 1683, wobei lediglich geringfügige stilistische Änderungen vorgenommen wurden. Ursprünglich waren die Bestimmungen gemeinsam mit dem Shoshi hatto (諸士法度), Vorschriften für Samurai, verkündet worden. Letzteres verlor jedoch nach 1683 weitgehend seine Bedeutung und ging in der umfassenderen Sammlung shōgunaler Gebote und Verbote, dem Kinrei-kō (禁令考), auf.