Bundesbriefe

Bundesbrief von 1291

Als Bundesbriefe werden seit dem Ende des 19. Jahrhunderts Bündnisurkunden in der Schweizerischen Eidgenossenschaft bezeichnet. Der Begriff kann sowohl für eine einzige Urkunde als auch für ihre Gesamtheit stehen.

Bundesbriefe

Bundesbriefe regelten verschiedene Belange zwischen den Ländern auf dem heutigen Gebiet der Schweiz. So gab es beispielsweise Abmachungen zum gegenseitigen Beistand oder zur Schlichtung von Streitereien, zur Regelung über die Kontrolle der Bündnispartner bei Verhandlungen mit Dritten, Verbot von fremden Richtern, die nicht Landleute sind oder ihr Amt gekauft hatten.

Der heute bekannteste ist der Bundesbrief von 1291, der angeblich zwischen Uri, Schwyz und einem «unteren Tal», vielleicht Unterwalden bzw. Nidwalden, möglicherweise Ursern, geschlossen wurde. Er war lange in Vergessenheit geraten und wurde erst ab dem 19. Jahrhundert gegenüber anderen Bundesbriefen aus jener Zeit hervorgehoben. Er bezieht sich auf ein älteres Bündnis, das jedoch nicht überliefert ist.

Der älteste bekannte und erhaltene Bundesbrief ist derjenige von 1243, in dem sich die Städte Bern und Freiburg zu gegenseitiger Hilfeleistung verpflichten. Der erste heute noch erhaltene Bundesbrief in deutscher Sprache ist der Bundesbrief von 1315, in dem das erste Mal die Wörter «Eitgenoze» und «Eitgenossenschaft» wiederholt auftauchen. In allen Bündnissen werden seither die Begriffe Eidgenossen, Eidgenossenschaft und Landleute verwendet. Auf Lateinisch wird im Bündnis von 1291 der Begriff «conspirati» benützt.

Alle diese Bündnisbriefe der Alten Eidgenossenschaft ausser dem von 1291 finden sich auch im Weissen Buch von Sarnen. Die meisten sind auf Deutsch in einer Amtshandschrift auf Pergament wiedergegeben.

Exponate des Bundesbriefmuseums

Das Bundesbriefmuseum in Schwyz bewahrt neben dem Bundesbrief von 1291 die Schwyzer Exemplare weiterer Bundesbriefe der Alten Eidgenossenschaft auf:

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ e-codice Uni Freiburg