Convent (Studentenverbindung)

Der Convent (auch Konvent; von lateinisch conventus „Zusammenkunft“) ist das maßgebliche Organ in der Constitution von Studentenverbindungen. Unter den Stimmberechtigten (alle Anwesenden mit Ausnahme des Conventsleiters; dies ist meist der Senior der Aktivitas (x) bzw. der Altherrenschaft (AHx), falls anwesend) herrscht Wahlgleichheit. Dass dieses „basisdemokratische“ Conventsprinzip dem Führerprinzip zuwiderlief, war einer der zentralen Konfliktpunkte in der Zeit des Nationalsozialismus.

Conventsarten

Convente kommen in vielen Arten und Ausprägungen vor. In manchen Korporationsverbänden heißen sie anders als hier aufgeführt.

Conventsgeheimnis

Zu Conventen sind in der Regel ausschließlich Mitglieder der betreffenden Studentenverbindung zugelassen. Traditionell gilt das Conventsgeheimnis für den Verlauf der Verhandlungen des Convents. Die Ergebnisse werden dagegen meist verbindungsintern und teilweise auch extern kommuniziert. Durch das Conventsgeheimnis wird das offene Wort auf dem Convent ermöglicht. Das Verletzen des Conventsgeheimnisses wird bestraft, je nach Schwere auch mit dem Ausschluss aus der Verbindung. Das Conventsgeheimnis war für Studentenverbindungen auch stets ein Mittel zur Vertraulichkeit und Geschlossenheit bei feindlichen Angriffen von außen, etwa in der Zeit des Nationalsozialismus.

Corps

Feierlicher Corpsconvent des Corps Lusatia Leipzig im Hotel de Prusse in Leipzig (50. Stiftungsfest 1857)

Zum Corpsburschenconvent eines Corps gehören die Chargierten, die aktiven Corpsburschen (CB), die Inaktiven (iaCB) und die Corpsschleifenträger (IdC). Füchse und Conkneipanten haben weder Sitz noch Stimme. Der ordentliche Corpsburschen-Convent (oCC) tritt während des Semesters allwöchentlich zusammen. Außerordentliche CC (aoCC) können jederzeit anberaumt werden. Geleitet wird der CC vom Senior. Seine Stimme gibt bei Stimmengleichheit den Ausschlag. Außer bei Strafsachen in eigener Angelegenheit ist Stimmenthaltung verpönt. Wenn ein Corpsstudent bei sich falsches Verhalten erkennt, hat er es selbst dem CC zur Bewertung anzuzeigen.

Das höchste Gremium eines Corps ist der Feierliche Corpsburschen-Convent (FCC), der in der Regel einmal jährlich beim Stiftungsfest zusammentritt. In manchen Corps haben auch die Alten Herren Stimmrecht. Andere Bezeichnungen für FCC sind Generalconvent (Österreich) oder Bundesconvent (Lebenscorps).

Nach jeder Mensur tritt der Mensuren-Convent (MC) zusammen, der die Partie bewertet und entscheidet, ob sie genügt. Der MC wird vom Consenior geleitet. Die erste Mensurbeurteilung kommt dem jüngsten Corpsburschen zu. Zuletzt bewertet der Consenior Moral, Technik und Angriffsgeist des Paukanten.

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ J. Vollmann: Burschicoses Wörterbuch. Ragaz 1846, S. 116; Neuauflage mit Vorwort, WHB Verlag, Mönchengladbach 2020, ISBN 978-3-943953-02-2
  2. ↑ Duden: Der Konvent, Nr. 3a
  3. ↑ Paulgerhard Gladen: Gaudeamus igitur – die studentischen Verbindungen einst und jetzt. München 1986, S. 33
  4. ↑ Georg Dietlein, Conventsgeheimnis und Verschwiegenheitsprinzip. Der Schutz interner Angelegenheiten von Studentenverbindungen, in: Studenten-Kurier (Zeitschrift für Studentengeschichte, Hochschule und Korporationen), 29. Jahrgang der Neuen Folge, Heft 2 / 2014, S. 24f.
  5. ↑ Robert Paschke: Studentenhistorisches Lexikon. Aus dem Nachlass hrsg. und bearb. von Friedhelm Golücke. SH-Verlag, Köln 1999, ISBN 3-89498-072-9, (GDS-Archiv für Hochschulgeschichte und Studentengeschichte Beiheft 9)