Commission Internationale Permanente pour l’Epreuve des Armes à Feu Portatives

Die Ständige Internationale Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen, kurz C.I.P. (frz. Commission internationale permanente pour l'épreuve des armes à feu portatives), ist eine internationale Normungs- und Prüfungskommission für Handfeuerwaffen und Munition. Aufgabe dieser Kommission ist die Normierung und Überwachung des amtlichen Beschusswesens für Jagd-, Schuss- und Verteidigungswaffen innerhalb der Beitrittsstaaten. Details dazu sind im Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen für Handfeuerwaffen geregelt.

Wirkungsbereich, Organisation und Abgrenzung

Struktur

I. Unterkommission Aufgabenbereich: Vereinheitlichung und Festlegung der technischen Prüfvorschriften, Festlegung der Maße für Patronen und Läufe sowie Veröffentlichung der TDCC-Maßblätter für Patronen.

II. Unterkommission Aufgabenbereich: Richtlinienerstellung für die Vorschriften der Beschuss- und Patronenprüfung in den Beschussämtern

III. Unterkommission Festlegung der Vorschriften für die Beschuss- und Patronenprüfung für Beschussämtern, auf der Basis der Vorgaben der I. und II. Unterkommission

IV. Unterkommission Rechtsangelegenheiten, Organisation der internen Angelegenheiten der C.I.P. und Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen.

V. Unterkommission Erstellung der Richtlinien für die Qualitätskontrolle gemäß ISO 900 x. Organisation von Ringversuchen

Zeichen und Beschussmarken

Die spezifischen C.I.P.-Zeichen signalisieren z. B. dem Käufer von Munition, dass die darin enthaltenen Patronen den Spezifikationen der C.I.P. entsprechen. Das Zeichen ist einheitlich und nur die zusätzlich aufgebrachten Zeichen der nationalen Beschussämter/Prüfstätten sind für jedes Land verschieden. Früher wurden in den Mitgliedsländern unterschiedliche C.I.P.-Zeichen genutzt – in Deutschland wurde es als Patrone dargestellt, dabei befand sich auf dem abgebildeten Geschoss der Bundesadler und auf der dargestellten Hülse das Zeichen des jeweiligen Beschussamtes.

Im Rahmen des Beschusswesens für Waffen verwendet heutzutage ebenfalls jedes Mitgliedsland identische Zeichen für die Beschussprüfung und eigene Zeichen für die jeweiligen nationalen Prüfstätten.

Mitglieder

(Ansichten früherer Beschusszeichen jeweils im Einzelnachweis)

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen für Handfeuerwaffen (eingesehen am 3. Oktober 2009) (Memento vom 26. September 2010 im Internet Archive)
  2. ↑ Richtlinie 2008/51/EG (PDF) Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen.
  3. ↑ aktuelle Beschusszeichen der C.I.P. Mitglieder (Memento vom 28. April 2018 im Internet Archive)
  4. ↑ Belgien, ehemalige Beschussmarken (Memento vom 5. September 2017 im Internet Archive)
  5. ↑ Chile, ehemalige Beschussmarken (Memento vom 5. September 2017 im Internet Archive)
  6. ↑ Deutschland, ehemalige Beschussmarken (Memento vom 5. September 2017 im Internet Archive)
  7. ↑ Finnland, ehemalige Beschussmarken (Memento vom 5. September 2017 im Internet Archive)
  8. ↑ Frankreich, ehemalige Beschussmarken (Memento vom 5. September 2017 im Internet Archive)
  9. ↑ Italien, ehemalige Beschussmarken (Memento vom 5. September 2017 im Internet Archive)
  10. ↑ Jugoslawien, ehemalige Beschussmarken (Memento vom 5. September 2017 im Internet Archive)
  11. ↑ Österreich, ehemalige Beschussmarken (Memento vom 5. September 2017 im Internet Archive)
  12. ↑ Russische Föderation, ehemalige Beschussmarken (Memento vom 5. September 2017 im Internet Archive)
  13. ↑ Slowakische Republik, ehemalige Beschussmarken (Memento vom 5. September 2017 im Internet Archive)
  14. ↑ Spanien, ehemalige Beschussmarken (Memento vom 5. September 2017 im Internet Archive)
  15. ↑ Ungarn, ehemalige Beschussmarken (Memento vom 5. September 2017 im Internet Archive)
  16. ↑ Vereinigtes Königreich, ehemalige Beschussmarken (Memento vom 5. September 2017 im Internet Archive)