Der Chartularius oder Cartularius war ein spätrömischer und byzantinischer Verwaltungsfunktionär, dem administrative und fiskalische Aufgaben übertragen waren. Er konnte als untergeordneter Beamter eines Resorts oder einer Provinz tätig sein oder als Leiter verschiedener Amtsstellen fungieren.
Der Titel leitet sich vom lateinischen chartulārius ab, dieses von charta, einem Begriff für amtliche Schriftstücke, somit letztlich aus dem altgriechischen χάρτης (chartēs), und wurde in das Griechische als χαρτουλάριος (chartoulários) zurückentlehnt. Er ist seit dem Jahr 326 belegt, als chartularii in den Kanzleien (scrinia) der höheren Behörden des römischen Staates – etwa des Prätorianerpräfekten oder dem officium des Magister militum – beschäftigt waren. Ursprünglich handelte es sich um einfache Schreiber, doch hatten sie bis zum 6. Jahrhundert erheblich an Bedeutung gewonnen. So bezeichnet Petros Patrikios die zivilen Beamten im Unterschied zu den militärischen als chartoularikoi.
Seit dem 7. Jahrhundert konnten chartoularioi entweder als Abteilungsleiter innerhalb eines fiskalischen Ressorts (sekreton oder logothesion), als Leiter eigenständiger Verwaltungsstellen oder innerhalb der thematischen (provinziellen) beziehungsweise tagmatischen (militärischen) Verwaltung tätig sein; vereinzelt sind auch Ernennungen von chartoularioi an die Spitze von Heeren belegt. Das kirchliche Gegenstück war der chartophylax, wobei beide Bezeichnungen gelegentlich austauschbar verwendet wurden.