
Christian Reithmann (* 9. Februar 1818 in St. Jakob in Haus, Österreich; † 1. Juli 1909 in München) war ein in München tätiger Uhrmacher und Motorenentwickler. Er gilt als Erfinder des Viertaktmotors.
Reithmann entwickelte drei Jahre vor Nicolaus Otto 1873 das Viertaktprinzip. Den Patentstreit gegen die Gasmotoren-Fabrik Deutz AG gewann er 1884 in erster Instanz. Reithmann verkaufte die Rechte für eine enorme Summe an die Gasmotoren-Fabrik. Im Vertrag wurde vereinbart, dass Reithmann sein Geld unabhängig vom Ausgang der Verhandlung in zweiter Instanz bekommen sollte. Doch dann setzte Ottos Partner Eugen Langen Reithmann unter Druck, bis er aufgab und 1885 absichtlich den Prozess verlor.
Christian Reithmann stammte aus einfachen Verhältnissen, war aber übermäßig begabt. Der Dorfpfarrer von Fieberbrunn, wo Reithmann aufwuchs, erkannte sein Talent und suchte für ihn eine Lehrstelle als Tischler in Salzburg. Reithmann begann die Lehre 1836 und schloss sie 1839 ab. Danach ging er auf Wanderschaft und arbeitete 1839–1841 bei einem Kunsttischler, der an Bauarbeiten für die Residenz der Wittelsbacher in München mitwirkte.
Von 1841 bis 1848 führte Reithmann den Betrieb einer Uhrmacherwitwe in Schwabing und machte sich 1848 als Uhrmacher selbständig. Ab 1841 suchte er immer wieder um Privilegien, wie Patente damals hießen, für seine selbst erfundenen Maschinen zur Uhrenfertigung an. Er wollte eine Uhrenfabrikation gründen, worum er beim Münchner Stadtmagistrat ansuchte. 1860 erhielt er das Bürgerrecht der Stadt München, was ihn berechtigte, ein Haus zu kaufen und die Uhrenfabrikation mit zehn Maschinen zur Fertigung von Uhren zu betreiben. Diese Maschinen waren von ihm selbst konstruiert und wurden von seinem eigens dafür konstruierten Werkstattmotor angetrieben. Ab 1865 fertigte er Uhren mit einem vom Räderwerk unabhängigen Pendel. Er wurde Hofuhrmachermeister des bayerischen Königs König Ludwig II. und betreute die Uhren auf dessen Schlössern.
Besondere Uhren:
Reithmann besaß als Uhrmacher seit 1852 einen Elektromotor. Ab 1853 betrieb er ihn als Gasmotor, nachdem seine Werkstatt an die öffentliche Gasanstalt angeschlossen worden war. Er entwickelte den Motor immer weiter, da er glaubte, dass Maschinen exakter fertigen als Menschenhände.
Am 26. Oktober 1860 sicherte sich Reithmann das erste Patent auf einen Verbrennungsmotor, als er von Étienne Lenoirs Maschine in Paris hörte. Dieses Patent erlosch bereits 1861, weil er es nicht nutzen konnte und darum aus Kostengründen nicht verlängerte. Der Motor hatte 98 mm Bohrung, 111 mm Hub und eine Drehzahl von 200 Umdrehungen pro Minute.

Der stehende Motor auf den Füßen eines Windenbocks war Reithmanns Prototyp, den er sich 1868 erneut patentieren ließ und das Patent mehrfach verlängerte. Außerdem baute Reithmann einen liegenden Motor nach demselben Prinzip, mit dem er eine industrielle Maschinenproduktion begründen wollte. Sein vielversprechendster Partner war der Glasmaler Ainmiller. Man mietete ein Geschäft in der Schwanthalerstraße, doch bei der Präsentation auf der Industrieschau anlässlich des Oktoberfestes am 2. Oktober 1869 brach die Kurbelwelle infolge unbeherrschbarer Motorenstöße und das Projekt war gescheitert. Reithmann unternahm noch weitere Versuche, Partner zu finden, scheiterte aber an Kapitalmangel. Mit dem stehenden Motor arbeitete und experimentierte er bis 1881 in der Werkstatt.
Im Januar 1872 präsentierte Reithmann den stehenden Flugkolbenmotor im Polytechnischen Verein München (Vorgänger der heutigen TU) vor Fachpublikum. Carl von Linde schrieb über Reithmann im „Bayerischen Industrie- und Gewerbeblatt“. Reithmann arbeitete mit unveränderlicher Luftmenge zwischen zwei Kolben, die durch Explosion eines Gas-Luft-Gemisches verdichtet wurde und Spannkraft erhielt. Bei Ausdehnung entstand Arbeitsleistung. Zu diesem Zeitpunkt waren der stehende und der liegende Reithmann-Motor Flugkolbenmotoren. Sie funktionierten ähnlich wie der zur selben Zeit von N. A. Otto & Compagnie vertriebene „atmosphärische Motor“.
1873 folgte der entscheidende Schritt: Reithmann entfernte einen Kolben, verzichtete auf das Luftkissen und verdichtete das Gas-Luft-Gemisch direkt. Dadurch erzielte die anschließende Zündung eine viel stärkere Arbeitsleistung: sein Motor arbeitete in vier Takten.
Seit 1876 wurde in Köln, in der Gasmotoren-Fabrik Deutz AG im Stadtteil Deutz, der von Nicolaus Otto und seinen Mitarbeitern Daimler und Maybach entwickelte Viertaktmotor gebaut, der durch das Deutsche Reichspatent DRP 532 vom 9. Mai 1876 geschützt war.
Diesen kleinen, schnell laufenden und leistungsstarken Motor wollten auch andere Maschinenbauer, allen voran Ernst Körting aus Hannover, vertreiben. Um das Patent zu stürzen, suchten sie nach einem Vorerfinder und stießen auf den in Technikerkreisen bekannten Reithmann. Sie baten ihn um eine eidesstattliche Erklärung, wann und in welcher Form er seinen Motor entwickelt habe. Dazu erschien 1883 in der Zeitschrift des Vereins Deutscher Ingenieure ein Artikel von Zivilingenieur Wiegand, in dem er schrieb, Reithmann habe den Motor drei Jahre vor Otto gebaut. Wiegand deutete an, Otto habe von Reithmanns Motor damals schon erfahren, sodass nicht klar sei, was Otto erfunden habe und was nicht.
Daraufhin verklagte die Gasmotoren-Fabrik Reithmann wegen Patentrechtsverletzung. Im folgenden Prozess wurde anerkannt, dass Reithmann 1873 einen Viertaktmotor gebaut hatte. Eugen Langen, Ottos Partner, hatte vergeblich versucht, den Gutachter Schröter zu manipulieren. Die Klage der Gasmotoren-Fabrik in Köln wurde im Dezember 1884 abgewiesen, sie verlor den Prozess in der ersten Instanz. Für die Gasmotoren-Fabrik war das Urteil eine Katastrophe. Der Reithmann-Motor war nun per Gerichtsbeschluss als Viertakter anerkannt und Ottos Erfinderehre war in Gefahr.
Um Reithmann daran zu hindern, vor der Berufungsverhandlung seine Rechte am Viertaktverfahren an Dritte zu verkaufen, schloss die Gasmotoren-Fabrik mit ihm einen Vertrag. Laut dem Vertrat sollte Reithmann sein Motor an Deutz abliefern und 25.000 Goldmark erhalten. Unabhängig davon sollte vor Gericht weiter ehrlich gestritten werden und Reithmann das Geld auch dann erhalten, falls er in zweiter Instanz verlieren werde und nichts mehr zu verkaufen hätte. Außerdem wurde vereinbart, dass Deutz Reithmann nachträglich nicht verunglimpfen werde und Reithmann erklären werde, er habe seinen Motor geheim gehalten. Langen verlangte dies, um die Gerüchte, Otto habe den Reithmann-Motor vor seiner Erfindung gekannt, zum Verstummen zu bringen. Reithmanns Berater einschließlich dessen Sohn warnten ihn zu unterschreiben, doch der Uhrmacher glaubte an den Vertrag.
Der 1947 verstorbene Arnold Langen, Biograf von Nicolaus Otto und Sohn von dessen Partner Eugen Langen, veröffentlichte den Vertrag postum in seinem Werk Nicolaus August Otto – Der Schöpfer des Verbrennungs-Motors.
Eugen Langen war klar, dass Deutz in zweiter Instanz ebenso verlieren konnte wie in der ersten Verhandlung. Man durfte dann zwar weiterhin Viertaktmotoren in Deutz bauen, aber der Verlust der Erfinderehre würde seinen Freund Otto umbringen, der sich als Erbe von James Watt betrachtete, dem zu Ehren er an seinem Haus in Köln eine Gedenktafel anbringen ließ. Langen, der von Anfang an mit Tricks gearbeitet hatte, besuchte Reithmann daher 1885 mehrmals und setzte ihn massiv unter Druck. Langen erklärte, Reithmann stehe die Erfinderehre nicht zu; er werde Otto umbringen, wenn er nicht nachgebe. Langen verlieh seinen Worten Nachdruck, indem er andeutete, das Geld zurückzuhalten. Langen versuchte, Reithmann dazu zu bringen, eine Erklärung über einen von Langen frei erfundenen „Übergangsmotor“ zu unterschreiben, den Reithmann angeblich bis in die Mitte der 70er Jahre benutzt haben sollte, damit seine Aussagen in erster Instanz glaubhaft blieben. Reithmann weigerte sich selbstredend, Langens erhalten gebliebene handschriftliche Beschreibung dieses „Übergangsmotors“ zu unterschreiben.
Der Druck zerrte an Reithmanns Nerven. Dazu geriet er in finanzielle Nöte, weil einige seiner Gönner nach dem Vertragsabschluss mit Deutz absprangen. Er verfiel so sehr, dass seine Ärzte fürchteten, er werde den Prozess in zweiter Instanz nicht erleben. Dann starb am 25. Oktober 1885, zwei Wochen vor Prozessbeginn, auch noch Reithmanns Frau. Dies war Langens große Chance. Am 8. November 1885 stand Langen wieder in Reithmanns Werkstatt. Wieder wollte er Reithmann davon abbringen, vor Gericht wie in erster Instanz klare Aussagen zu machen. Jetzt gab Reithmann auf. Langen wusste sehr wohl um die harten Bandagen, denn er notierte handschriftlich über sein eigenes Vorgehen: „Ekelhaft, unwürdig, solche Verhandlungen! Reithmann ist nun nicht mehr ein Gespenst.“ Auch diese Notiz ist erhalten geblieben und wurde von Arnold Langen veröffentlicht.
Reithmann antwortete im Prozess in zweiter Instanz auf die entscheidende Frage des Richters, wann er zum Viertaktverfahren gelangt sei, er wisse es nicht und entschuldigte sich mit „technischer Unbildung“, obwohl er seit 30 Jahren Motoren gebaut und damit seinen Lebensunterhalt bestritten hatte. Er ließ sich für diese Aussage nicht vereidigen, da sonst seine Aussagen in erster Instanz ein Meineid gewesen wären. Damit verlor er den Prozess im November 1885. Die Gasmotoren-Fabrik behielt die Rechte, Nicolaus August Otto die Erfinderehre.

Im Gegensatz zur Gasmotoren-Fabrik hielt Reithmann sich an die Vereinbarungen des Vertrags. Er nahm das Geld und sprach nie mehr über den Prozess und das, was darum herum geschah. Den Originalmotor lieferte Reithmann vertragsgemäß an Deutz ab und erhielt dafür einen Otto-Motor.
In verschiedenen Texten ist zu lesen, Reithmann habe im Jahr 1899 die kinematische Anordnung des Glockenspiels im Neuen Rathaus von München entwickelt oder sogar im Jahr 1899 das Glockenspiel gebaut und ein Patent für das Glockenspiel erhalten. Diese Behauptungen teils nicht richtig oder zumindest zweifelhaft, beispielsweise ist das angebliche Patent nicht auffindbar. Reithmann reichte ein Angebot an die Stadt München ein. Diese entschied sich jedoch im Jahr 1906 für das Angebot einer anderen Firma. Somit war Reithmann am Bau des Glockenspiels nicht beteiligt.
1906 übergab Reithmann aus Anlass der Eröffnung einen Nachbau seines Motors an das Deutsche Museum in München, der aus unbekannten Gründen ebenfalls nach Deutz gelangte.
Die originale Grabstätte von Christian Reithmann ist verloren. Ein Ersatzgrab befindet sich auf dem Alten Südlichen Friedhof in München (Gräberfeld 35, Reihe 1, Platz 14, Standort).
Reithmann wurde vom Deutzer Firmenarchivar Gustav Goldbeck als Bastler und dilettantischer Hobby-Techniker verunglimpft, der rein zufällig über das Viertaktprinzip gestolpert sei, das nie richtig funktioniert habe. Die Deutzer Darstellung ist ein Vertragsbruch. Sie wurde aber regelmäßig in der Presse wiederholt, da es keine tiefer gehende Quellenarbeit zu Reithmanns Leben gab. Erst im 21. Jahrhundert konnte Jutta Siorpaes die Hintergründe des Urheberrechtsstreits durch Aktenstudium im Deutschen Museum und im Stadtarchiv München aufklären und neu bewerten. Sie publizierte das Buch Als die Welt in Bewegung geriet – Christian Reithmann und die Erfindung des Viertaktmotors (2008).
Nach hristian Reithmann wurden benannt:
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Reithmann, Christian |
| KURZBESCHREIBUNG | Erfinder des Viertaktmotors |
| GEBURTSDATUM | 9. Februar 1818 |
| GEBURTSORT | St. Jakob in Haus |
| STERBEDATUM | 1. Juli 1909 |
| STERBEORT | München |