Christina Block (* 4. Mai 1973 in Hamburg) ist eine deutsche Gastronomin und Unternehmerin. Die Tochter des Block-House-Gründers Eugen Block wurde durch einen öffentlich ausgetragenen grenzüberschreitenden Streit um die elterliche Sorge und den Vorwurf des Auftrags einer Kindesentführung bekannt.
Christina Block ist die Tochter von Eugen Block und dessen Frau Christa geb. Hauschild (1941–2023). Nach dem Abitur 1992 an der Sophie-Barat-Schule in Hamburg absolvierte Block eine Ausbildung zur Hotelfachfrau am Bayerischen Hof in München. Sie setzte ihre Gastronomieausbildung von 1995 bis 1999 mit Stationen in Paris, Atlanta und Peking fort. Von 1999 bis 2000 studierte Block Business Administration an der Edinburgh Business School.
Am Alten Fischmarkt in Hamburg eröffnete sie 2001 „Prima Pane“, ein Geschäft für Ciabatte, Baguettes und Wraps. 2003 kam eine zweite Filiale hinzu. 2012 gab sie „Prima Pane“ zugunsten ihres Engagements im Familienunternehmen auf. Seit 2011 ist sie gemeinsam mit ihren zwei Brüdern Gesellschafterin der Eugen Block Holding, die sich auf die Bereiche Systemgastronomie, Hotellerie und Lebensmittelproduktion spezialisiert hat.
2019 holte der CDU-Spitzenkandidat Marcus Weinberg sie als Wirtschaftsexpertin in sein Kompetenzteam für den Wahlkampf der Bürgerschaftswahl in Hamburg 2020. Seit 2016 ist sie Mitglied des Beirats des Hotelverbands Deutschland (IHA) und seit 2020 stellvertretende Vorsitzende des Tourismusverbandes Hamburg. Zudem ist sie Mitglied des Bundesvorstands und des Hamburger Landesvorstands des Wirtschaftsrats der CDU.
Seit 2021 ist Christina Block in einer Beziehung mit dem ehemaligen Fernsehmoderator Gerhard Delling.
Christina Block war von 2005 bis 2018 mit dem gelernten Bankkaufmann und späteren Unternehmensberater Stephan Hensel verheiratet. Hensel arbeitete bis 2009 im Unternehmen von Eugen Block. Das Paar lebt seit 2014 getrennt und hat vier gemeinsame Kinder. Hensel wohnte nach der Trennung von Christina Block im dänischen Gråsten. Die älteste Tochter zog nach ihrem 15. Geburtstag im Streit mit der Mutter 2021 zum Vater und ist inzwischen volljährig. Die zweitälteste Tochter lebt bei der Mutter.
Wegen der beiden jüngsten Kinder gab es Auseinandersetzungen wegen der elterlichen Sorge. Nach einem Umgangswochenende beim Vater im August 2021 brachte der Vater die beiden Kinder nicht zur Mutter zurück.
Im familienrechtlichen Verfahren am Amtsgericht Hamburg wurde Hensel das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen, wogegen Block Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht einlegte und im Oktober 2021 vorläufig das alleinige Recht zur Bestimmung des Aufenthalts zugesprochen bekam. Zeitgleich wurde die Herausgabe der Kinder beschlossen.
Christina Block stellte 2022 am Gericht in Sonderburg in Dänemark einen Antrag auf Rückführung der gemeinsamen Kinder nach dem dänischen Kindesentführungsgesetz. Das dänische Gericht behielt sich eine eigene gerichtliche Überprüfung vor. Nach der Brüsseler IIa- bzw. IIb-Verordnung werden grundsätzlich gerichtliche Entscheidungen über das Sorge- bzw. Umgangsrecht aus einem EU-Staat automatisch auch in anderen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt. Dänemark ist jedoch als einziger Mitgliedstaat diesen Verordnungen nicht beigetreten.
Im Februar 2022 stellte das Gericht in Dänemark fest, dass die Kinder nicht gegen ihren Willen zurückgeführt werden könnten, unabhängig von der Frage ihrer gegebenenfalls widerrechtlichen Verbringung nach Dänemark. Unstrittig war, dass beide Kinder gegenüber verschiedenen Fachbeteiligten sowohl vor deutschen Gerichten als auch im Rahmen der Anhörungen in Dänemark konstant geäußert hatten, beim Vater in Dänemark leben zu wollen. Am 21. Februar 2022 bestätigte der Vestre Landsret in Viborg die Entscheidung des Familiengerichts in Sonderborg gegen Vollstreckungsmaßnahmen.
Am 9. November 2022 fuhr Christina Block mit Personenschützern nach Dänemark, um die Kinder zu kontaktieren. Hensel sah einen Entführungsversuch, woraufhin die dänische Polizei die Kinder mit Alarmsendern ausstattete.
In der Silvesternacht 2023 wurde Stephan Hensel in Dänemark, wo sich die damals 10 und 13 Jahre alten Kinder in seiner Obhut befanden, von mehreren maskierten Tätern angegriffen. Hensel wurde von zwei Personen durch Schläge und Tritte verletzt. Die dänische Polizei konnte nicht mehr rechtzeitig eingreifen, obwohl eines der Kinder einen Notfallsender aktiviert hatte. Die Kinder mussten die Grenze zu Fuß durch einen Wald durchqueren. Als vermutlich Polizeibeamte mit Hunden und Taschenlampen in der Nähe erschienen, riefen die Kinder um Hilfe. Die Täter verklebten ihre Münder mit Klebeband und drohten ihnen mit dem Tod, wenn sie nicht ruhig seien.
Die sechs Männer fuhren mit dem Jungen und dem Mädchen in einem für diesen Zweck angeschafften Wohnmobil 800 km nach Baden-Württemberg, um sie an Christina Block zu übergeben. Die Entführer fuhren die Mutter mit ihren Kindern am 2. Januar 2024 bis zur Landesgrenze zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein. Eine Verwandte fuhr die Mutter und die Kinder dann weiter nach Hamburg.
Gegen Block wurde am 4. Januar 2024 seitens der dänischen Strafverfolgungsbehörden ein europäischer Haftbefehl erlassen. Am 5. Januar 2024 entschied das Oberlandesgericht Hamburg in einer Eilentscheidung zugunsten des Vaters und verpflichtete Block, die Kinder an ihn zu übergeben. Noch am selben Tag brachten Anwälte diese nach Dänemark zurück. Einige Monate nach der Rückführung der Kinder nach Dänemark hob die dänische Justiz den Haftbefehl gegen Christina Block wieder auf.
Im Februar 2024 beschloss das Oberlandesgericht Hamburg in letzter Instanz, dass deutsche Gerichte im Sorgerechtsstreit nicht mehr zuständig seien, weil die Kinder ihren „inzwischen verfestigten Lebensmittelpunkt“ in Dänemark hätten. Im August 2024 legte Block Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs im Sorgerechtsverfahren ein. Das Bundesverfassungsgericht beschloss im April 2025, die Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.
Ende 2024 warnte die dänische Polizei Stephan Hensel, dass Geheimdienstinformationen zufolge die Gefahr eines Mordanschlags auf ihn bestehe.
Im Mai 2025 sprach das Gericht in Sonderburg Hensel die alleinige elterliche Sorge für beide Kinder zu und entzog der Mutter auch das Umgangsrecht. Im November 2025 wurde der Beschluss vom Vestre Landsret in Viborg bestätigt. Die Berufung Blocks wurde vom Prozesszulassungsausschuss des Obersten Gerichtshofs Dänemarks Januar 2026 abgelehnt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg erhob im April 2025 Anklage beim Landgericht Hamburg gegen Block und Delling und fünf weitere Personen wegen schwerer Entziehung Minderjähriger, gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung sowie schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Am 11. Juli 2025 wurde die auf 37 Tage anberaumte Hauptverhandlung eröffnet.
Blocks Anwälte bestritten eine Tatbeteiligung Blocks. Diese habe „zu keinem Zeitpunkt dritten Personen einen Auftrag erteilt, ihre Kinder mit Gewalt aus Dänemark nach Hamburg zu verbringen“.
Blocks Anwälte behaupteten anfangs, Christina Blocks inzwischen verstorbene Mutter Christa habe die Entziehung der Kinder in Auftrag gegeben. Christina Block und ihr Partner Delling hätten nichts gewusst und seien unschuldig. Während des Prozesses distanzierte sich Block von der Verdächtigung ihrer verstorbenen Mutter.
Der Prozess wird von zahlreichen Medien intensiv verfolgt und brachte einige Verwicklungen in internationale Geheimdienstkreise zu Tage. Im November 2025 wurde durch Medien bekannt, dass der „Chef“ des mindestens achtköpfigen Entführungstrupps, David Ram Barkay, bei der Hamburger Staatsanwaltschaft ausgesagt hat. Dabei soll er Christina Block schwer belastet haben. Für die „Operation Golden Eyes“ solle er bis zu 220.000 Euro erhalten haben. Das von August Hanning geleitete Sicherheitsunternehmen System 360 soll zeitweise in dem Sorgerechtsstreit involviert gewesen sein, Hanning, früherer Präsident des Bundesnachrichtendienst, wurde als Zeuge geladen. Er bekundete zunächst öffentlich seine Aussagebereitschaft, zog diese jedoch zurück, um sich gegebenenfalls nicht selbst zu belasten.
Die Israelin Keren Tennenbaum Alagem sagte ab dem 8. Januar 2026 aus. Sie belastete Christina Block, diese habe von der Entführung ihrer Kinder gewusst und sie gewollt. Sie belastete auch den Mitangeklagten Andreas Costard – langjähriger Anwalt der Familie – dass über ihn die Zahlungen abgewickelt worden seien. Costard sei von Eugen Block unter Druck gesetzt worden. Ein Kinderpsychologe habe empfohlen, die Kinder erst einmal an einen friedlichen Ort zu bringen – dies erfolgte auf einem Bauernhof mit einem Bestand von Alpakas in Pforzheim; der Hofbesitzer war ein Kunde Hannings.
Am 20. Januar 2026 sagte der Chef der Sicherheitsfirma Cyber Cupula, David Barkay – ehemals Berufssoldat bei der israelischen Spezialeinheit Unit 504 und Abteilungsleiter beim Geheimdienst Mossad – aus. Er hatte vom Gericht freies Geleit zugesagt bekommen. Laut seiner Aussage sei zunächst geplant gewesen, dem Vater Geld für die Kinder anzubieten. Christina Block habe dann den Auftrag erteilt, die Kinder gewaltsam zurückbringen zu lassen: „Ihr sei dabei wichtig gewesen, dass den Kindern nichts über den Kopf gezogen werde.“ Ihm sei klar gewesen, dass es einen kurzen „schrecklichen Moment“ für die Kinder geben würde, und dass der Vater während der Aktion außer Gefecht gesetzt werden müsse. Dazu habe er Kampfsportler ausgewählt, die Hensel „immobilisieren“ sollten. August Hanning habe ihm von einem ersten Rückholversuch der Kinder im Auftrag der Blocks im November 2022 erzählt, darunter ehemalige Polizisten. Die Gruppe sei von der dänischen Polizei vorübergehend festgenommen worden. Barkay führte am 6. Februar 2026 vor Gericht aus, um Internet- und Telefonverkehr der Hensels zu überwachen, habe sein Team einen Hacker engagiert. Christina Block und Andreas Costard hätten das Vorgehen gebilligt.
Der mitangeklagte und inhaftierte Israeli Tal S. berichtete am 30. Januar 2026 über ein Treffen wenige Tage vor der Entführung im 5-Sterne-Privathotel Grand Elysée in Hamburg, das den Blocks gehört. Die meisten Anwesenden waren maskiert. Christina Block habe sich dort bei dem Team für die Hilfe bedankt.
In einem weiteren Verfahren gegen Christina Block wird wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung ermittelt. Sie wird verdächtigt, ihren Ex-Mann und seinen Anwalt der Pädophilie beschuldigt und der Polizei dazu gefälschte Beweise vorgelegt zu haben. Die Ermittlungen betreffen hierbei auch August Hanning.
Mitte März 2026 wurde bekannt, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft einen verdeckten Ermittler in das Sicherheitsunternehmen System 360 von Thorsten Mehles und August Hanning eingeschleust hatte. Dem lagen mehrere mutmaßliche Straftaten in der Zeit zwischen 2022 und 2024 zugrunde, darunter Verabredung zur Entführung eines Kindes gegen Bezahlung, Falsche Verdächtigung, Besitz von Kinderpornografie sowie Gemeinschaftliche gewaltsame Entführung von Kindern, Misshandlung, Freiheitsberaubung sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen. System 360 habe nach den Erkenntnissen der Ermittler 160.000 Euro von der Familie Block erhalten. Die Firma habe wiederum die dänische Firma Eagle Shark mit Observationen Hensels beauftragt. Der ehemalige Privatdetektiv Werner Mauss übersandte im Januar 2025 ein Dossier unter Berufung auf Quellen in israelischen Geheimdienstkreisen an den Vizepräsidenten des Bundesverfassungsschutzes, Sinan Selen. Er warf Hanning darin vor, er habe über seine Geheimdienstkontakte maßgeblich an der Entführung der Kinder für ein Entgelt von sieben Millionen Euro mitgewirkt. Hanning bestritt die Vorwürfe und zeigte Mauss an.
| Personendaten | |
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| NAME | Block, Christina |
| KURZBESCHREIBUNG | deutsche Gastronomin und Unternehmerin |
| GEBURTSDATUM | 4. Mai 1973 |
| GEBURTSORT | Hamburg |