| Strukturformel | ||||||||||||||||
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| Allgemeines | ||||||||||||||||
| Name | Chrysen | |||||||||||||||
| Andere Namen |
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| Summenformel | C18H12 | |||||||||||||||
| Kurzbeschreibung |
farblose, rhombische Kristalle mit blauer Fluoreszenz | |||||||||||||||
| Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||||||||
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| Eigenschaften | ||||||||||||||||
| Molare Masse | 228,29 g·mol−1 | |||||||||||||||
| Aggregatzustand |
fest | |||||||||||||||
| Dichte | ||||||||||||||||
| Schmelzpunkt |
256 °C | |||||||||||||||
| Siedepunkt |
448 °C | |||||||||||||||
| Löslichkeit | ||||||||||||||||
| Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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| Zulassungsverfahren unter REACH |
besonders besorgniserregend: krebserzeugend (CMR), persistent, bioakkumulativ und toxisch (PBT), sehr persistent und sehr bioakkumulativ (vPvB) | |||||||||||||||
| Toxikologische Daten | ||||||||||||||||
| Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). | ||||||||||||||||
Chrysen ist ein polycyclischer aromatischer Kohlenwasserstoff, der aus vier kondensierten Benzolringen besteht und zur Stoffklasse der Phene gehört.
Chrysen kommt im Stein- und Braunkohlenteer, in dem organischen Mineralgemenge Curtisit (Gemenge verschiedener Kohlenwasserstoffe) sowie im Tabakrauch vor. Es entsteht außerdem bei unvollständiger Verbrennung.
Die zuverlässige qualitative und quantitative Bestimmung von Chrysen gelingt nach angemessener Probenvorbereitung durch Anwendung der Kopplung der Gaschromatographie mit der Massenspektrometrie.
Chrysen zeigt im UV-Licht eine starke Fluoreszenz. Der logarithmierte Oktanol-Wasser-Verteilungskoeffizient log Kow von Chrysen beträgt 5,9.
Es dient zur Herstellung von UV-Filtern, Photosensibilisatoren und Farbstoffen.
Aufgrund seiner blauen Fluoreszenz ist es auch zur Markierung von Objekten geeignet.
Chrysen wirkt im Tierversuch ebenso wie die meisten PAK karzinogen; nach der VO(EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) ist es als krebserregend der Kategorie 1B eingestuft. Für im Wasser lebende Organismen ist Chrysen sehr giftig und kann von ihnen durch Bioakkumulation angereichert werden. Es ist daher nach der CLP-VO als Aquatic Acute 1 und Aquatic Chronic 1 eingestuft, daher nach der deutschen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) der Wassergefährdungsklasse (WKG) 3 zuzuordnen.
Chrysen wurde am 15. Januar 2018 in der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen.