Civil Law
Civil Law
bezeichnet:
den römisch-germanischen Rechtskreis in Abgrenzung zum Common Law, siehe
Römisch-germanischer Rechtskreis
das
Privatrecht
oder
Zivilrecht
innerhalb einer Rechtsordnung in Abgrenzung zum öffentlichen Recht
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.