Condictio ex lege

Die condictio ex lege (etwa: Rückforderung aus Gesetz) bezeichnet die vom spätantiken Kaiser Justinian veranlasste Neubildung einer Klage im römischen Kondiktionenrecht. Verfolgt wurden mit ihr Herausgabeansprüche oder die Rückerstattung von Sachen, bzw. Wertersatz, sofern Übergaben nicht mehr möglich waren. Das Klagprinzip war nicht neu, allerdings wurden mit der condictio ex lege gesetzliche Ansprüche durchgesetzt, die allein auf neu geschaffenen Tatbeständen beruhten und für die ein spezieller gesetzlicher Klagetyp bislang nicht vorgesehen war.

Die condictio ex lege entstand somit als Auffangtatbestand. Sie blieb an die Formen des klassischen Formularprozesses gebunden, löste sich aber von dessen Einheitsprinzip ab, bei dem sich die Kondiktionen condictioes stets an die originären Klagen actiones anlehnten. Mit dem Übergang vom Formularprozess in das Kognitionsprozessverfahren wurden mehrere Kondiktionstypen gebildet, die sich in separaten Digestentiteln wiederfinden.

Anmerkungen

  1. ↑ Herbert Hausmaninger, Walter Selb: Römisches Privatrecht, Böhlau, Wien 1981 (9. Auflage 2001) (Böhlau-Studien-Bücher) ISBN 3-205-07171-9, S. 270–275.
  2. ↑ Digesten 12, 4 (condictio causa data causa non secuta);
    Digesten 12, 5 (condictio ob turpem vel iniustam causam);
    Digesten 12, 6 (condictio indebiti);
    Digesten 12, 7 (condictio sine causa);
    Neubildungen: Digesten 13, 1 (condictio furtiva) und Digesten 13, 2 (condictio ex lege).