Consejos, spanisch Rat, Ratschlag; Ratsgremium, von lateinisch consililum, waren im habsburgisch-spanischen Weltreich, insbesondere unter Karl V. (1500–1558) und Philipp II. (1527–1598), die obersten und zentralen Regierungs-, Gerichts- und Verwaltungsbehörden. Eingeteilt nach Regionen oder Sachgebieten spielten sie die Rolle von Ministerien. Sie waren am Hof des spanischen Königs angesiedelt, seit 1561 mit festem Sitz im Real Alcázar de Madrid.
Die Historiker Walther L. Bernecker, Horst Pietschmann teilen die Räte in drei Gruppen ein: die Räte, die für die Gesamtmonarchie oder mehrere Reichsteile zuständig waren, die Räte für die Angelegenheiten einzelner Teilreiche und die für einzelne Teilgebiete zuständigen Räte.

Neben diesem zentralen Rätesystem in Madrid mit seinen Juristen, Notaren, Sekretären und Prokuratoren, die die Interessen der einzelnen Gebietskörperschaften (wie der Städte oder der Stände) vertraten, existierten jedoch weiterhin die einzelnen Verfassungen, Verwaltungen und politischen Gremien (Cortes (Ständeversammlung)) in den jeweiligen Territorialreichen und Gebietskörperschaften mit ihren eigenen Verantwortlichkeiten und Vollmachten.
Unterhalb der Zentralverwaltung der Consejos gab es nur noch die Stadträte unter der Aufsicht königlicher Corregidores, einer lokalen Verwaltungs- und Justizperson.