Consejo

Consejos, spanisch Rat, Ratschlag; Ratsgremium, von lateinisch consililum, waren im habsburgisch-spanischen Weltreich, insbesondere unter Karl V. (1500–1558) und Philipp II. (1527–1598), die obersten und zentralen Regierungs-, Gerichts- und Verwaltungsbehörden. Eingeteilt nach Regionen oder Sachgebieten spielten sie die Rolle von Ministerien. Sie waren am Hof des spanischen Königs angesiedelt, seit 1561 mit festem Sitz im Real Alcázar de Madrid.

Die Historiker Walther L. Bernecker, Horst Pietschmann teilen die Räte in drei Gruppen ein: die Räte, die für die Gesamtmonarchie oder mehrere Reichsteile zuständig waren, die Räte für die Angelegenheiten einzelner Teilreiche und die für einzelne Teilgebiete zuständigen Räte.

Räte der Gesamtmonarchie

Räte der Teilreiche

Das Imperium von Philipp II. im Jahre 1598:
  • Territorien des Consejo de Castilla
  • Territorien des Consejo de Aragón
  • Territorien des Consejo de Portugal
  • Territorien des Consejo de Italia
  • Territorien des Consejo de Indias
  • Territorien des Consejo de Flandes
  • Räte für Sonderthemen

    Das Ratssystem der Zentralverwaltung und die territorialen Verfassungen

    Neben diesem zentralen Rätesystem in Madrid mit seinen Juristen, Notaren, Sekretären und Prokuratoren, die die Interessen der einzelnen Gebietskörperschaften (wie der Städte oder der Stände) vertraten, existierten jedoch weiterhin die einzelnen Verfassungen, Verwaltungen und politischen Gremien (Cortes (Ständeversammlung)) in den jeweiligen Territorialreichen und Gebietskörperschaften mit ihren eigenen Verantwortlichkeiten und Vollmachten.

    Unterhalb der Zentralverwaltung der Consejos gab es nur noch die Stadträte unter der Aufsicht königlicher Corregidores, einer lokalen Verwaltungs- und Justizperson.

    Literatur

    Einzelnachweise

    1. ↑ Bernecker/Pietschmann: Geschichte Spaniens. 2005, S. 109 ff.
    2. ↑ Bernecker, Pietschmann: Geschichte Spaniens. 2005, S. 109.