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| Bereich | Übersetzungswesen | ||
| Titel | Übersetzungsaufträge | ||
| Kurzbeschreibung: | Das Dokument richtete sich an alle, die an einem Übersetzungsvorhaben als Auftraggeber oder Auftragnehmer beteiligt waren. | ||
| Erstveröffentlichung | April 1998 | ||
| Zurückgezogen | Dezember 2006 | ||
Die DIN-Norm DIN 2345 war eine Qualitätsnorm für Übersetzungsaufträge.
Das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. veröffentlichte 1996 eine neue Qualitätsnorm für die Übersetzungsbranche, die DIN 2345. Sie galt, mit einer Aktualisierung im April 1998, bis Ende 2006. Dann wurde sie ersatzlos zurückgezogen und durch die EN 15038 abgelöst, bis diese 2016 durch die ISO 17100 abgelöst wurde. Dabei handelt es sich um Normen, die die Qualität der Übersetzungen und die Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer regulieren.
Die Übersetzungsnorm DIN 2345 gab Übersetzern und Übersetzungsbüros die Möglichkeit, eigenverantwortlich zu erklären, dass ihre erbrachten Dienstleistungen auf einer rechtlichen Grundlage beruhen.
Die in der Norm festgelegten Anforderungen bezogen sich auf die Auswahl des Übersetzers, die Zusammenarbeit zwischen den am Übersetzungsauftrag Beteiligten, die vorgangsbegleitende Dokumentation, den Ausgangstext, den Zieltext und die Prüfung von Übersetzungen.
Die Leistungserbringer hatten die Möglichkeit, sich zertifizieren zu lassen. Dadurch wurden die bis dahin unterschiedlichen Kriterien, die in jedem Büro als Maßstab galten, standardisiert.
Die Norm DIN 2345 bestand aus sieben Kapiteln, die den Anwendungsbereich, verwendete Begriffe, Ablauforganisation sowie den Prozess der Prüfung der Übersetzung beschreiben.
Bei ihrem Erscheinen 1998 bot die DIN 2345 keine grundlegenden Neuerungen für professionell arbeitende Übersetzer und Übersetzungsdienstleister. Ihre Bedeutung lag vielmehr darin, Kriterien für die Auswahl qualifizierter Übersetzer, Anforderungen an die Zusammenarbeit von Auftraggeber, Übersetzungsdienstleister und Übersetzer, Aspekte des Informationsbedarfs der Übersetzer (Abschnitt „Unterstützung durch den Auftraggeber“) sowie Anregungen für die projektbegleitende Dokumentation in einem Referenzdokument anzubieten, auf das nun alle Beteiligten zur gegenseitigen Absicherung verweisen konnten.