Datenschutz-Folgenabschätzung

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein Prozess, um das Risiko zu erkennen, zu bewerten und zu bewältigen, das für das Individuum in dessen unterschiedlichen Rollen durch den Einsatz einer bestimmten Technologie oder eines Systems durch eine Organisation für dessen Grundrechte entsteht.

Voraussetzungen

Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist in Artikel 35 der Datenschutz-Grundverordnung geregelt und ersetzt in den meisten Fällen die Vorabkontrolle durch die Aufsichtsbehörde. Sie ist durchzuführen, wenn aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht. Das ist insbesondere der Fall bei:

Darüber hinaus ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, sofern sie auf der Positivliste gemäß Artikel 35 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde aufgeführt ist. In Deutschland gilt im nicht-öffentlichen Bereich meist die Liste der Datenschutzkonferenz. Die österreichische Datenschutzbehörde hat die Liste in Form einer Verordnung erlassen.

Inhalt

Die Folgenabschätzung enthält zumindest Folgendes:

Verarbeitungsvorgang

Der Begriff „Verarbeitungsvorgang“ ist nicht legaldefiniert. Die deutschen Aufsichtsbehörden verstehen unter Verarbeitungsvorgängen „die Summe von Daten, Systemen (Hard- und Software) und Prozessen“.

Literatur

Beispiele

Einzelnachweise

  1. ↑ Michael Friedewald, Felix Bieker, Hannah Obersteller, Maxi Nebel, Nicholas Martin, Martin Rost, Marit Hansen: Datenschutz-Folgenabschätzung - Ein Werkzeug für einen besseren Datenschutz. In: forum-privatheit.de, Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung. Michael Friedewald, Regina Ammicht Quinn, Marit Hansen, Jessica Heesen, Thomas Hess, Jörn Lamla, Christian Matt, Alexander Roßnagel, Sabine Trepte, Michael Waidner, November 2017, S. 5, abgerufen am 25. Juli 2021.
  2. ↑ Datenschutzkonferenz: Liste der Verarbeitungstätigkeiten, für die eine DSFA durchzuführen ist. Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, 17. Oktober 2018, abgerufen am 15. Juli 2022.
  3. ↑ Verordnung der Datenschutzbehörde über Verarbeitungsvorgänge, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist. 11. September 2018, abgerufen am 25. Juli 2021.
  4. ↑ Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder: Kurzpapier Nr. 5 Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DS-GVO. In: datenschutzkonferenz-online.de. 17. Dezember 2018, abgerufen am 25. Juli 2021: „Eine DSFA bezieht sich auf einzelne, konkrete Verarbeitungsvorgänge. Unter Verarbeitungsvorgängen ist die Summe von Daten, Systemen (Hard- und Software) und Prozessen zu verstehen.“