Die Danube Seven („Donau-Sieben“) – Christine Mayr-Lumetzberger, Adelinde Theresia Roitinger, Gisela Forster, Iris Muller, Ida Raming, Pia Brunner und Angela White (Pseudonym von Dagmar Braun Celeste, die in Krems geborene ehemalige First Lady von Ohio) – sind eine Gruppe von sieben Frauen, die am 29. Juni 2002 auf dem Schiff Passau zwischen Passau und Linz an Weihehandlungen teilnahmen, durch die sie nach Auffassung der Beteiligten von den Bischöfen Antonio Braschi und Ferdinand Raphael Regelsberger zu römisch-katholischen Priesterinnen geweiht wurden. Die römisch-katholische Kirche stellte fest, dass die Weihe gemäß Can. 1024 CIC ungültig war.
Inspiration der Danube Seven waren die Philadelphia Eleven, eine Gruppe von elf der Episkopalkirche der Vereinigten Staaten angehörenden Frauen, die 1974 von drei emeritierten Bischöfen zu Priesterinnen geweiht wurden. Die zuständige Bischofskonferenz stellte zwei Wochen später fest, dass diese Weihen ungültig seien. Weitere zwei Jahre später jedoch wurden die Frauenpriesterweihe in dieser Kirche insgesamt zugelassen und die Weihen der elf Frauen und fünf weiterer, 1975 geweihter Frauen für gültig erklärt. Auch andere anglikanische Kirchen ließen die Frauenweihe binnen weniger Jahre zu.
In der römisch-katholischen Kirche dagegen führten die Diskussionen in den anglikanischen Kirchen zu einem Briefwechsel zwischen Papst Paul VI. und dem Erzbischof von Canterbury Donald Coggan, dem Oberhaupt der Church of England, der die Argumentation der 1976 veröffentlichten Erklärung Inter insigniores vorwegnahm. In beiden Texten werden Gründe gesammelt, warum eine Frauenordination nicht möglich sei.
Der Dialog zwischen Rom und Canterbury zum Thema wurde in den folgenden Jahren fortgesetzt. Nachdem auch die Church of England 1992 Frauen zur Weihe zuließ, formulierte Papst Johannes Paul II. 1994 das Apostolische Schreiben Ordinatio sacerdotalis (Nr. 4), wonach die Kirche keine Vollmacht habe, Frauen die Priesterweihe zu spenden und diese Entscheidung endgültig festzuhalten sei. Entsprechend wurden innerhalb der römisch-katholischen Kirche bestehende Erwartungen auf eine Veränderung der Praxis im Anschluss an das Zweite Vatikanische Konzil nicht eingelöst. In der Folge schloss sich eine Gruppe von sieben Frauen zusammen, um trotz des Verbots des Can. 1024 CIC eine Priesterweihe zu empfangen. Zur Vorbereitung durchliefen sie nach einem Studium der römisch-katholischen Theologie ein dreijähriges Ausbildungsprogramm, das von Christine Mayr-Lumetzberger konzipiert worden war.
1995 wurde außerdem bekannt, dass bereits 1970 der römisch-katholischen Bischof Felix Maria Davídek in der tschechischen Untergrundkirche Weihehandlungen an Ludmila Javorová vorgenommen hatte, die danach geheim gehalten wurden. Javorová war Vorbild und Ermutigung für die Danube Seven.
Am Palmsonntag, dem 24. März 2002, nahmen Bischof Romulo Braschi und ein unbekannter Bischof unter dem Alias-Namen Adalberto Santo in einem nichtöffentlichen Gottesdienst Weihehandlungen vor, die die sieben Frauen zu Diakoninnen weihen sollten. Weil Braschi befürchtete, vom Vatikan an der Priesterinnenweihe gehindert zu werden, weihte er den früheren Benediktinerpater Rafael Regelsberger am 9. Mai 2002 zur Absicherung der geplanten Handlung zum Bischof. Regelsberger (1934–2025) war 1958 zum Priester geweiht worden. Er hatte nach seinem Klosteraustritt geheiratet; diese Ehe wurde später zivilrechtlich geschieden.
Am 29. Juni nahmen Braschi und Regelsberger schließlich die Priesterweihehandlungen vor. Die Zeremonie fand auf dem Donauschiff MS Passau statt, somit auf der Landesgrenze zwischen Deutschland und Österreich und der Diözesangrenze zwischen Passau und Linz, damit sie keiner der beiden Diözesen zuordenbar war. Der anonyme Bischof nahm nicht teil; laut Gisela Forster deshalb, weil die Gemeinde des Klosters, in dem er übernachtete, ihn eingesperrt hatte, um ihn von seinem Vorhaben abzuhalten. Es wurde geplant, ihn nachträglich zusätzliche Weihehandlungen sub conditione vornehmen zu lassen für den Fall, dass die auf der MS Passau ungültig waren. Patricia Fresen berichtete, dass einige der sieben später in der Tat an zusätzlichen Weihezeremonien teilgenommen hatten.
Zeitgleich mit der Weihe der sieben Priesterinnen erschien das Buch Wir sind Priesterinnen. Gegen eine Passage des Buches erwirkte das Ordinariat der Erzdiözese von München-Freising am 26. Juli 2002 beim Landgericht München 1 eine einstweilige Verfügung, die die Behauptung verbot, „Ende Juni 2002 seien Frauen von römisch-katholischen Bischöfen zu Priesterinnen geweiht worden“.
Mit Datum vom 10. Juli 2002 erließ die Kongregation für die Glaubenslehre ein Monitum gegen die sieben Frauen und verwarnte sie gemäß Canon 1347 § 1 CIC, dass sie sich die Exkommunikation zuziehen würden, wenn sie die Ungültigkeit der Weihe nicht bis zum 22. Juli 2002 anerkennen. Da das Monitum am 15. Juli 2002 bei den Frauen eingegangen war, blieb den Frauen ein Zeitspanne von nur sieben Tagen zu seiner Beantwortung. Dagegen setzten sich die Frauen im Schreiben vom 22. Juli 2002 zur Wehr, indem sie die Einräumung einer Dreimonatsfrist forderten. Zugleich wiesen sie die Schuldzuweisungen des Vatikans öffentlich zurück und boten den Dialog an.
Am 5. August 2002 erließ die Kongregation für die Glaubenslehre das „Dekret zur Feststellung der Exkommunikation“ (sog. Spruchexkommunikation). Das Schreiben der Exkommunikation wurde an die Sprecherin der sieben Frauen, Christine Mayr-Lumetzberger, gerichtet und wurde an erster Stelle vom Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre, Kardinal Ratzinger, dem späteren Papst Benedikt XVI., unterzeichnet.
Die Frauen forderten den Vatikan am 14. August 2002 in einer öffentlichen Stellungnahme auf, die Exkommunikation zu widerrufen, und richteten am 27. September 2002 eine Beschwerde dagegen an die Glaubenskongregation. Mit einem Dekret vom 21. Dezember 2002 bestätigte der Vatikan die Exkommunikation mit ausdrücklicher Billigung des Papstes. Zu der römischen Bestätigung der Exkommunikation nahmen die sieben Frauen mit ihrer „Endgültige(n) Antwort auf die Exkommunikation“ am 27. Februar 2003 nochmals öffentlich Stellung.
Die Kirche hält die Ordination für ungültig, weil entgegen der Vorgabe des Kirchenrechts in Canon 1024 CIC die Geweihten keine männliche Personen waren. Der Pressesprecher des Erzbistums München und Freising erklärte: „Die sogenannte ‚Priesterinnenweihe‘ ist ein dubioses Sektenspektakel und trägt die Züge eines absurden Theaters“. Ähnlich nahm der Wiener Pastoraltheologe Paul Zulehner, an sich ein Befürworter der Frauenweihe, eine kritische Haltung ein und schrieb, die Weihe sei „alles andere als ekklesial“ gewesen, sondern „vielmehr heidnisch-magisch“.
Die Frauen sind der Auffassung, ihre Ordination sei gültig, selbst wenn sie verbotswidrig erfolgt sei. Auch manche katholische Theologen vertreten diese Auffassung, beispielsweise der Wiener Theologe Hubertus Mynarek. Die Organisation Roman Catholic Women Priests, der die Frauen angehören, argumentiert, man folge Gottes Gebot, wenn man aus Gewissensgründen gegen die ihrer Ansicht nach ungerechte Verbotsnorm opponiere.
Um die Frauenordination mit gültiger apostolischer Sukzession in die Welt zu tragen, ohne dass männliche Bischöfe vom Vatikan bestraft würden, wurden in der Folge Priesterinnen zu Bischöfinnen geweiht, darunter von den Danube Seven 2003 Giesela Forster und Christine Mayr-Lumetzberger sowie 2006 Ida Raming.
Seitdem wurden weitere römisch-katholische Frauen zu Priesterinnen geweiht, nach 20 Jahren etwa 300 weltweit; etwa 20 Priesterinnen wurden zu Bischöfinnen geweiht. Sie haben sich in der Organisation Roman Catholic Women Priests zusammengeschlossen.
Als Reaktion auf die kirchenrechtswidrigen Frauenweihen, die teilweise als „Katakombenweihen“ nichtöffentlich durchgeführt wurden, erließ die Kongregation für die Glaubenslehre 2008 das Dekret Das schwerwiegende Delikt über die versuchte Priesterweihe einer Frau. Danach werden alle Personen, die an einer Frauenordination beteiligt sind, automatisch von der römisch-katholischen Kirche durch den Mechanismus der latae sententiae exkommuniziert. Die Exkommunikation trifft nunmehr – anders als die bisherige Spruchexkommunikation – auch diejenigen, die der Kirche unbekannt sind, weil sie die Weihe nicht öffentlich machen. Mit der Reform des Kirchenstrafrechts vom 8. Dezember 2021 wird dies im neuen canon 1379 § 3 CIC auch gesetzlich geregelt. Die Regelung wurde bereits vor Inkrafttreten heftig kritisiert.
Auch wenn sich Papst Franziskus der ablehnenden Auffassung seiner Vorgänger angeschlossen hat, wird die Einführung der Frauenordination in der katholischen Kirche gerade in letzter Zeit wieder zunehmend kontrovers diskutiert. Zur Frage der Frauenordination für das Amt der Diakonin hat Papst Franziskus 2020 eine zweite Kommission eingerichtet.